Spar-Streik
Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Spar-Streikende

Die Spar-Angestellten streiken weiterhin. Sie tun das aber zu Unrecht. Das stellt das Bezirksgericht Baden per superprovisorischer Verfügung klar. Die Angestellten und die Unia werden aufgefordert, dem Unternehmen Zugang zu gewähren.

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Polizei bei streikenden Spar-Mitarbeitern in Dättwil.

Polizei bei streikenden Spar-Mitarbeitern in Dättwil.

Manuel Bühlmann

Im Arbeitskonflikt um den Spar-Tankstellenshop in Baden-Dättwil hat das Bezirksgericht Baden am Freitagmorgen die sofortige Aufhebung der Blockade des Shops durch streikende Mitarbeitende und die Gewerkschaft Unia verfügt. Die Blockade der Spar-Filiale erweise sich als «unverhältnismässig und unzulässig», so das Bezirksgericht.

Weil die Streikenden die Blockade nicht auflösen wollten, eröffnete die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen mehrere Personen. Zwangsmassnahmen, sprich Verhaftungen der Streikenden, seien aber nach wie vor unverhältnismässig.

Gemäss der Verfügung des Bezirksgerichtes sei es Streikenden auch im Rahmen eines zulässigen Streiks nicht gestattet, arbeitswilligen Arbeitnehmern den Zutritt zur Arbeit zu versperren oder Gewalt gegen Personen anzuwenden, die sich um den Betrieb kümmern wollten.

Spar teilte in einer pointierten Mitteilung mit, dass die Besitzstörung den Rahmen dessen sprenge, was ein Arbeitgeber im Rahmen eines kollektiven Arbeitskampfes zu tolerieren habe, so Spar weiter.

Mehrere Strafverfahren eröffnet

Gegen verschiedene Personen wurden nun Strafverfahren wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung eröffnet. Trotz der Verfügung des Bezirksgerichtes Baden sei den Berechtigten der Zutritt zum Spar-Shop verwehrt worden

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb am Freitagnachmittag gegen mehrere Personen wegen «Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung» ein Strafverfahren eröffnet.

Zudem läuft gegen mehrere Personen auch bereits ein Strafverfahren wegen Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Die Staatsanwaltschaft hält jedoch in einer Mitteilung fest, dass eine Anordnung von Zwangsmassnahmen nach wie vor unverhältnismässig sind.

Will heissen: Der Polizei fehlen nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen, aktiv zu werden. Sie wird deshalb niemanden verhaften. Damit die Staatsanwaltschaft Festnahmen anordnen kann, müssten «Voraussetzungen für einen Haftgrund vorliegen». Ein solcher Haftgrund gebe es jedoch nach wie vor nicht.

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass die vom Bezirksgericht erlassene Verfügung keinen Einfluss auf das laufende Strafverfahren gegen mehrere Personen hat.

Die superprosiorische Verfügung hat einzig bewirkt, dass mangels Zutritt der Berechtigten zum Tankstellenshop Strafverfahren wegen «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» eröffnet wurden.

Suche nach Gesprächsbereitschaft

Die Gewerkschaft Unia erneuerte am Freitag ihre Forderung nach einer Verhandlungslösung. Zusammen mit den Streikenden habe man in den letzten Tagen verschiedene Verhandlungsangebote gemacht.

Die Spar-Manager würden jedoch auf Einschüchterung statt auf Dialog setzen. Ein echter Dialog über die Löhne und Arbeitsbedingungen sei nötig. Der Streik werde weitergeführt, bis eine Lösung auf dem Tisch liege.

Spar hielt in einer Medienmitteilung fest, die Unia lehne den Vorschlag ab, das Gespräch an einem neutralen Ort und unter Beizug eines Mediators wieder aufzunehmen.

Gespräche hätten bereits mehrmals vor dem Streik und der Besetzung des Shops stattgefunden. Man habe sich jedoch nie einigen können.

Beim seit Montag dauernden Arbeitskonflikt geht es um die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Löhne.

Gemäss Unia beträgt der Lohn bei einer Vollzeitstelle 3600 Franken. Am Streik beteiligen sich rund die Hälfte der insgesamt 21 Beschäftigten des Tankstellenshops. (sda/sha)