Die Motionäre Mark Füllemann (FDP) und Jonas Fricker (Team Baden) so wie Mittunterzeichnende wollen, dass der Stadtrat nachträglich die Strategien auch für die bisherigen Beteiligungen an Unternehmungen oder Unternehmungen/Institutionen offenlegt.
Eine strukturierte Führung, Steuerung und Aufsicht im Sinne von Public Corporate Governance setzt folgende Instrumente voraus:
– Richtlinien
– Beteiligungsfaden
– Eigentümerstrategie
– Leistungsauftrag
Die Richtlinien regeln das Verhältnis zwischen der Einwohnergemeinde als Eigentümerin von Beteiligungen und den Unternehmungen sowie die internen Zuständigkeiten und Prozesse.
Der Beteiligungsfaden konkretisiert die Kriterien für eine Beteiligung und weitere mögliche Auslagerungen oder Beteiligungen an Aufgaben von öffentlichem Interesse.
Die Eigentümerstrategie enthält qualitative und quantitative Ziele, die an das Unternehmen gerichtet werden.
Der Leistungsauftrag beschreibt die zu erfüllende Aufgabe.
Kritisiert wurde insbesondere die fehlende Mitsprache des Einwohnerrates, wenn es um Strategien oder Strategiewechsel in solchen Körperschaften geht, wie auch das fehlende Reporting.
Die Motion verlangte darum Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG) der Stadt Baden. Diese – zu Deutsch «Regelwerk zur guten Führung öffentlicher Unternehmungen oder Unternehmungen/Institutionen mit öffentlicher Beteiligung» – liegen nun Einwohnerrat vor.
Laut Mark Füllemann und Jonas Fricker ist mit dem vorliegenden Regelwerk «eine saubere Grundlage» vorhanden, die auch die notwendige Transparenz herstellt. Wichtig sei für die Motionäre in erster Linie, dass man beim Kauf oder Verkauf einer Institution oder Gesellschaft, bei einer Gründung oder einer Beteiligung der Einwohnerrat nicht nur Ja oder Nein sagen dürfe, sondern auch bei der strategischen Ausrichtung beziehungsweise bei der Änderung mitreden könne, sagt Füllemann.
Das sei bei der Neuorganisation des Regionalen Pflegezentrums Baden (RPB), das an der heutigen Einwohnerratssitzung in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll, auch so gewährleistet.
Füllemann und Fricker stellen nun zusätzlich die Forderung, dass für alle andern bestehenden Beteiligungen ebenfalls eine Eigentümerstrategie definiert werde. «Das kann auch zu einer Diskussion um die Beteiligung an der Stadtcasino AG führen», erklärt Füllemann, allerdings ohne eine Wertung vorzunehmen.
Diese Diskussion müsste auch im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung der Einwohnergemeinde an einer Betriebsgesellschaft in den Bädern geführt werden, fügt er an. «Die Beteiligungsfrage wird sich ausserdem bei der Renovation der Villa Langmatt stellen», erklärt Füllemann.
Der Stadtrat schreibt in seiner Vorlage, dass die PCG-Richtlinien des Kantons Aargau als Grundlagen gedient haben und auf das Beteiligungs-Portfolio er Stadt Baden angepasst worden seien. Die rechtliche Überprüfung hat der Badener Rechtsanwalt und Professor Andreas Binder vorgenommen.
Die Richtlinien gelten für die Exekutive und die Verwaltung als Weisung. Im Einzelfall und entsprechend begründet könne von ihnen abgewichen werden. Strategie- und Finanzkommission haben die Richtlinien positiv beurteilt. Stimmt der Einwohnerrat zu, werden sie per Januar 2016 in Kraft treten.