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Ein 52-Jähriger soll seine Stieftochter, seit sie 6 Jahre alt war, immer wieder sexuell missbraucht haben. Deshalb stand er vor dem Bezirksgericht. Während die Mutter ihrem Mann glaubte, hielten die Geschwister die Anschuldigungen für wahr.
Gelassen sass der 52-jährige Harald (alle Namen geändert) im Gerichtssaal und lauschte den Ausführungen der Anwältin seiner Stieftochter, der Staatsanwältin und denen seines Anwalts. Ab und zu schüttelte er fast unmerklich den Kopf. Ansonsten waren von seinem Gesicht kaum Emotionen abzulesen.
Er wirkte die ganze Verhandlung über ruhig, obwohl die Liste der Anklagepunkte lang war: sexuelle Handlungen mit einem Kind, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie des Weiteren betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug.
Von 1992 bis 2001 soll Harald seine Stieftochter Mara, die beim ersten Mal 6 Jahre alt war, immer wieder sexuell missbraucht haben. Am Ende sogar bis zu viermal wöchentlich, hinter dem Rücken der Mutter. Weiter soll er Vermögenswerte verheimlicht haben, um seine pfändbare Quote zu verringern.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den in der Region wohnhaften Schweizer. Maras Anwältin forderte des Weiteren eine Genugtuung von 100’000 Franken mit Zinsen seit 1996.
Mara, die Klägerin, ist nicht zur Verhandlung erschienen. Ihre Anwältin erklärte, dass sie seit vier Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr habe aufnehmen können, da Mara mittlerweile keinen festen Wohnsitz mehr habe und auf der Strasse lebe.
Ihr Zustand habe sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Sie leide an einer Borderline-Störung und sei von diversen Substanzen abhängig. Die Staatsanwältin sprach von einem Fall, «von dem man sich wünscht, dass es ihn nicht gäbe».
Die Mutter der heute 28-Jährigen sagte als Zeugin aus. Jedoch stand sie nicht auf der Seite ihrer Tochter, sondern auf der ihres Ex-Mannes Harald. Sie wurde in ihrer Vergangenheit selbst sexuell missbraucht und habe ihre Kinder schon früh aufgeklärt, um sie davor zu bewahren, mit fremden Männern mitzugehen.
Ihre Tochter Mara sei frühreif gewesen und habe schon zahlreiche andere Männer des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Wenn es darum ging, zur Polizei zu gehen, habe sie sich dann aber immer gesträubt.
Die Mutter sieht in den «Lügereien» der Tochter, wie sie es nannte, eine Rebellion gegen die strengen Eltern. Sowieso sehen Stiefvater und Mutter in den Anschuldigungen eine Verschwörung von Mara und ihrem Bruder. Maras Bruder habe den Stiefvater schon immer aus dem Weg haben wollen.
Tatsache ist, dass sowohl Maras Bruder als auch die beiden leiblichen Kinder des Stiefvaters Mara Glauben schenken. Aus deren Befragungen ging hervor, dass Mara immer wieder über Missbrauch gesprochen hat.
Die Mutter lebe in einer Traumwelt, und zusammen mit dem Stiefvater würde sie die Tatsachen verdrehen, indem sie behauptete, Mara habe sich an ihn rangemacht. Andere Beteiligte wie die ehemalige Nachbarin der Familie oder die Schwester der Mutter, bei der Mara als 14-Jährige zwischenzeitlich gewohnt hat, glauben der Klägerin ebenfalls.
Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Handfeste Beweise gab es keine. Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr sagte, es habe auf beiden Seiten Widersprüche gegeben. Dies sei aufgrund der zeitlichen Distanz natürlich. Weiter sei ein Teil der Delikte bereits verjährt. Da vonseiten des Gerichts noch Zweifel bestanden, wurde der Angeklagte von den Vorwürfen der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung freigesprochen. Fehr verwies aber auf den zivilen Weg.
Schuldig gesprochen wurde Harald des Pfändungsbetrugs. Dafür erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter muss er einen Fünftel der angefallenen Kosten übernehmen. Den Rest übernimmt die Staatskasse.