Obersiggenthal
Stimmzettel enthält «gravierenden Fehler» – was Stimmberechtigte nun tun müssen

Broschüre und Stimmzettel zum Neubau des Schulhauses Goldiland in Obersiggenthal enthalten eine zu tiefe Zahl. Die Gemeindekanzlei verschickt jetzt neue Stimmzettel. Was passiert mit den Stimmen, die per Brief bereits geschickt wurden?

Pirmin Kramer
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So soll das neue Schulhaus Goldiland aussehen. Kosten: 11,4 Millionen Franken - und nicht 10,4 Millionen Franken, wie es auf dem Stimmzettel heisst.

So soll das neue Schulhaus Goldiland aussehen. Kosten: 11,4 Millionen Franken - und nicht 10,4 Millionen Franken, wie es auf dem Stimmzettel heisst.

Severin Bigler Visualisierung: zvg

«Leider mussten wir feststellen, dass die Abstimmungsbroschüre und die Stimmzettel für das neue Schulhaus Goldiland einen gravierenden Fehler aufweisen», teilt die Gemeinde Obersiggenthal mit. Am 29. November wird über einen Kredit für das Schulhaus Goldiland abgestimmt. «Der beantragte Kredit beläuft sich auf 11.4 Millionen Franken», stellt die Gemeinde klar. «Im Antrag der Broschüre wie auch auf dem Stimmzettel sind jedoch nur 10,404 Millionen Franken aufgeführt.» Grund für diesen Fehler sei die Verkettung unglücklicher Umstände.

Die Abstimmung bleibe aber durchführbar und gültig, schreibt der Gemeinderat. Heikel sei die Ausgangslage höchstens in Bezug auf jene Stimmen, die per Brief bereits abgeschickt worden seien. Die bereits eingegangenen Abstimmungszettel «werden grundsätzlich als gültig bewertet»; jedoch müsse den Stimmberechtigten die Option angeboten werden, ihre Stimme neu abzugeben, wenn sich ihre Meinung aufgrund der Mehrkosten verändert.

In Rücksprache mit dem kantonalen Gemeindeamt werde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nun ein neuer Stimmzettel für die Vorlage zugestellt. So läuft nun die Abstimmung:

  • Wer noch nicht abgestimmt hat, soll den neuen Stimmzettel verwenden.
  • Wer bereits brieflich abgestimmt hat und bei seiner Meinung bleibt, muss nichts unternehmen; die Stimme zählt.
  • Wer bereits brieflich abgestimmt hat, seine Meinung nun aber ändern will, muss sich bei der Gemeindekanzlei melden (056 296 21 10 oder einwohnerdienste@obersiggenthal.ch). Die Kanzlei schickt ein Duplikat des Stimmrechtsausweises, mit dem man erneut abstimmen kann. Die bereits eingreichten Stimmzettel werden dann zusammen mit dem Original-Stimmrechtsausweis aussortiert und vernichtet.
  • Auch wenn man seine Meinung nicht ändert, hat man das Recht, neu abzustimmen. Auch in diesem Fall soll man sich bei der Gemeindekanzlei melden.

Der Gemeinderat teilt weiter mit: «Es hätte grundsätzlich auch die Möglichkeit gegeben, die Abstimmung zurückzuziehen und am 7. März 2021 neu anzusetzen. Damit wäre bei einer Annahme des Schulhauses Goldiland wertvolle Zeit verstrichen.» Trotz Druckfehler in den Unterlagen könne aufgrund der nun ergriffenen Massnahmen ein korrektes Abstimmungsergebnis garantiert werden.