Baden
Eritreer fuhr aus Langeweile ohne Führerschein herum – er rammte zwei Autos und eine Mauer

Auf dem Parkplatz des Kantonsspitals Baden ist ein Fahranfänger aus Langeweile mit dem Auto eines Kollegen herumgefahren. Dabei beschädigte er zwei Fahrzeuge und eine Mauer – später versuchten die Beteiligten noch, die Polizei zu täuschen.

Dominic Kobelt
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Auf dem Parkplatz des Kantonsspitals Baden verursachte ein Eritreer mit Lernfahrausweis drei Kollisionen.

Auf dem Parkplatz des Kantonsspitals Baden verursachte ein Eritreer mit Lernfahrausweis drei Kollisionen.

Barbara Scherer

Es war in einer Nacht im letzten Juli, als drei Männer das Kantonsspital Baden aufsuchten. Wegen der Coronapandemie durfte nur einer den Kranken ins Spital begleiten, während der andere, ein damals 23-jähriger Eritreer, draussen warten musste.

Nach einiger Zeit bat er seinen Kollegen um den Autoschlüssel, da er kein Bargeld auf sich hatte und im Fahrzeug Geld für den Getränkeautomaten holen wollte. Da es zu regnen anfing, setzte sich der 23-Jährige hinters Steuer, und wartete dort – so ist es im Strafbefehl festgehalten, der vor Kurzem rechtskräftig wurde.

Weil ihm langweilig wurde, beschloss er, mit dem Mazda 6 auf dem Parkdeck herumzufahren. Da er lediglich einen Lernfahrausweis besass und keine Begleitperson anwesend war, ist alleine das schon strafbar.

Der junge Mann fuhr vorwärts und rückwärts über das Parkdeck, und übte sich in verschiedenen Fahrmanövern. Nach mehreren Minuten kam es dann aber zu einer Kollision: Rückwärts touchierte er das Heck eines VW Sharans. Darauf fuhr er wieder vorwärts, und machte mit seinen Fahrübungen weiter. Erneut stiess er beim Rückwärtsfahren mit einem parkierten Auto zusammen, diesmal mit einem Toyota Yaris.

Beteiligte versuchen Polizei zu täuschen

«Danach fuhr der Beschuldigte stockend wieder vorwärts, beschleunigte rechtsabbiegend auf einen Parkplatz, wo er frontal in die an das Parkfeld angrenzende Mauer des Parkhauses prallte», heisst es Strafbefehl. So sei auch dem Kantonsspital Baden ein leichter Schaden entstanden.

Anstatt die Polizei zu informieren, telefonierte der Mann nun mit dem Besitzer des Fahrzeuges. Dieser kam zur Unfallstelle und stellte seinen Mazda vor den beschädigten Toyota. Darauf hin informierten die beiden die Polizei und gaben an, dass der Autobesitzer gefahren sei.

Wie die Polizei nachweisen konnte, dass sich die Ereignisse nicht so zugetragen haben, wie es die Beteiligten geschildert haben, ist im Strafbefehl nicht festgehalten. Der 23-jährige Mann, der ohne Erlaubnis das Fahrzeug gelenkt und drei Kollisionen verursacht hat, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken und einer Busse von 1160 Franken verurteilt. Zudem muss er Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von rund 1400 Franken bezahlen.

Der Fahrzeughalter, der der Polizei falsche Angaben gemacht hat, wird ebenfalls bestraft: Er erhält eine bedingte Geldstrafe über 4200 Franken und eine Busse von 1000 Franken, hinzu kommt die Strafbefehlsgebühr über 900 Franken.