SVP-Einwohnerrat Daniel Glanzmann beantragt einen Grundsatzbeschluss, wonach der Stadtrat ein neues Legislaturziel für die Jahresrechnungen 2019 bis 2022 setzen soll. Buchhalterische Kniffe sollen nicht mehr möglich sein und er setzt ein sehr ehrgeiziges Ziel: die schwarze Null.
Ein neuer Finanzvorstoss liegt vor und zwar in einer rechtlichen Form, wie man ihn in der Geschichte des Badener Einwohnerrates noch nie benutzt hat: SVP-Einwohnerrat Daniel Glanzmann beantragt einen Grundsatzbeschluss, wonach der Stadtrat ein neues Legislaturziel für die Jahresrechnungen 2019 bis 2022 setzen soll. Richtwert für die Steuerung der Finanzen soll das Operative Ergebnis sein, anstatt wie bis anhin der Nettoaufwand der Produkte (Rechnung der Verwaltungsabteilungen). Und das Ziel über die nächste Amtsperiode hinweg (2019-2022) soll ein «zwingend ausgeglichenes Operatives Ergebnis» sein: Überschüsse sind für Schuldenabbau zu verwenden.
Mit einem Grundsatzbeschluss werden gemäss Geschäftsreglement des Einwohnerrates verbindliche Vorgaben für die Ausarbeitung von Planungen und Zielen festgelegt. Er muss von mindestens 10 Mitgliedern des Einwohnerrates oder dessen Kommissionen unterzeichnet sein. Der Stadtrat erstellt dazu Bericht und Antrag.
Der Stadtrat hat bereits mit dem Budget 2018 vorgeschlagen, künftig das Operative Ergebnis als Richtwert zu nehmen. Eine Zielgrösse für die nächste Legislatur hat er aber noch nicht definiert. Das Operative Ergebnis umfasst nebst der ersten Stufe – betriebliches Ergebnis bestehend aus Aufwand und Ertrag der Verwaltung inklusive Abschreibungen – zusätzlich das Ergebnis aus dem Finanzvermögen (zweite Stufe). Bei diesem handelt es sich um die Erträge aus den städtischen Liegenschaften (Bauten, Grundstücke), die derzeit rund 17 Mio. Franken betragen.
«Das Operative Ergebnis ist transparenter und verständlicher», erklärt Glanzmann. Mit der schwarzen Null setzt er allerdings ein sehr ehrgeiziges Ziel, denn das Operative Ergebnis 2016 lag bei rund minus 6 Mio. Franken, für 2017 werden mit minus 3,8 Mio. gerechnet. Der neue langfristige Finanzplan des Stadtrats sieht aufgrund des Investitionsvolumens der Stadt bis 2027 negative Werte vor.
Er wolle über die Finanzierung der laufenden Investitionen und deren Folgen zeitnah diskutieren können, falls eine Zinswende eintreten würde, begründet Glanzmann seinen Vorstoss und warnt sogleich: «Wenn die Stadt wie geplant bis ins Jahr 2021 bereits für 200 Mio. Franken Kredite und Darlehen aufgenommen hat, ist es zu spät, um zu reagieren.»
Um angesichts der Entwicklung ein ausgeglichenes Operatives Ergebnis herzustellen, bleiben dem Stadtrat mehrere Möglichkeiten, wovon er eine davon – Steuererhöhung um 8 Prozent – mit dem Budget 2018 angekündigt hat. Lässt sich damit und mit weiteren Gebührenerhöhungen (die angesagt sind) keine schwarze Null erzielen, so bleibt einzig die Möglichkeit, bei den Investitionen abzubauen oder diese zu staffeln und den Aufwand in der Verwaltung weiter zu reduzieren.
«Man kann diesen Indikator (Operatives Ergebnis) auch nicht manipulieren», erklärt Glanzmann, der bei seinem Antrag auch von Mitgliedern der Finanzkommission unterstützt wird. Damit meint er irgendwelche Entnahmen aus Reserven oder Fonds und andere Finanztricks. Diese würden dann auf der sogenannten dritten Stufe erfolgen. Das sind laut Meinung des Finanzfachmanns der SVP jedoch buchhalterische Kniffe, die über die tatsächliche Finanzsituation schnell hinwegtäuschen können. So sieht es bereits die geplante Entnahme aus der Aufwertungsreserve vor. Bei dieser handelt es sich um einen fiktiven Betrag (Mehrwert nach der Neuschätzung von Liegenschaften), mit dem Aargauer Gemeinden über eine bestimmte Zeitspanne Bilanzfehlbeträge ausgleichen dürfen, wenn die Abschreibungen nach neuem kantonalen Rechnungsmodell (HRM2) höher ausfallen als zuvor.