Motion
SVP-Grossrat Keller fordert: Der Aargau soll die Berner Regelung gegen Schwarzarbeit übernehmen

SVP-Grossrat Martin Keller aus Obersiggenthal wird morgen Dienstag zum Thema Schwarzarbeit eine Motion einreichen. Sein Ziel sind mehr Kompetenzen zu deren Bekämpfung nach dem Beispiel des Kantons Bern.

Von Mathias Küng
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Schwarzarbeit-Kontrolleure auf einer Baustelle im Kanton Aargau unterwegs: Sie kontrollieren die Ausweise der Arbeiter und schauen, ob niemand ohne Bewilligung arbeitet.

Schwarzarbeit-Kontrolleure auf einer Baustelle im Kanton Aargau unterwegs: Sie kontrollieren die Ausweise der Arbeiter und schauen, ob niemand ohne Bewilligung arbeitet.

Chris Iseli

Zu diesem Zweck soll die Regierung eine Gesetzesregelung ausarbeiten, welche es erlaubt, Kontrollinformationen im Bereich des Schwarzarbeitsgesetzes und des Sozialmissbrauchs an die bestehenden paritätischen Berufskommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) weiterzuleiten.

Dadurch werden den paritätischen Berufskommissionen für deren Arbeit, den GAV-Vollzug, laut Keller wichtige zusätzlich Hinweise geliefert. Im Weiteren soll diese Regelung auch zulassen, dass die Inspektoren des Vereins Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau im Delegationsverfahren des Kantons Aargau und im Auftrag der paritätischen Kommissionen Kontrollen im Bereich des Schwarzarbeitsgesetzes und Sozialmissbrauchs in allen Branchen durchführen dürfen.

Basis: Flankierende Massnahmen

Keller begründet seinen Vorstoss damit, dass mit der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU 2004 flankierende Massnahmen eingeführt worden sind. Diese schützen in- und ausländische Arbeitnehmende vor Verstössen gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz wird in Branchen mit einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag durch paritätische Kommissionen und in Branchen ohne ave GAV durch tripartite Kommissionen des Bundes überprüft und die fehlbaren Betriebe werden auch sanktioniert.

Bern anders als Aargau

Mit dem Schwarzarbeitsgesetz wurden in den Kantonen Kontrollorgane zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geschaffen. Im Aargau sind ausschliesslich kantonale Kontrollorgane dafür zuständig. Im Kanton Bern hingegen kontrolliert die Arbeitsmarktkontrolle Bern, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr eingehalten werden. Und sie hat zusätzlich, im Gegensatz zum Kanton Aargau, noch die Aufgabe, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Keller: «Eine solche Regelung ist auch im Kanton Aargau zu schaffen. Denn ohne die nötigen Kompetenzen und Informationen können die zuständigen paritätischen Kommissionen die Aufgaben der Schwarzarbeitsbekämpfung nicht vollumfänglich und wirkungsvoll erfüllen.»