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Stefanie Heimgartner fordert den Erhalt einer Mauer beim Rebberg, die Eidechsen neuen Lebensraum bietet.
Seit drei Jahren befinden sich die Besitzer eines Birmenstorfer Rebhäuschens im Rechtsstreit mit dem Kanton. 2016 errichteten sie auf ihrer Parzelle eine Pergola mit begrüntem Kiesplatz sowie Trockensteinmauern, in denen sich geschützte Reptilien wie Zauneidechsen und Ringelnattern angesiedelt haben. Doch die Besitzer, Alice Burkhardt und Kurt Stauffer, hatten es verpasst, eine Baubewilligung einzureichen – und müssen nun laut Urteil vom 1. April den ursprünglichen Zustand der Umgebung des Rebhäuschens wieder herstellen.
Bereits über 580 Personen haben eine Petition unterzeichnet, die den Erhalt der Trockensteinmauer fordert. Nun erhalten die Besitzer des Rebhäuschens Unterstützung aus der Politik: Die Badener SVP-Grossrätin Stefanie Heimgartner hat im Kantonsparlament eine Interpellation eingereicht. «Ich kann die Sturheit des Kantons nicht nachvollziehen. Die Besitzer haben sich bereit erklärt, die Pergola und den Kiesplatz zurückzubauen. Die Mauer stört aber niemanden.»
Die SVP gilt nicht als jene Partei, die sich am stärksten für den Tierschutz einsetzt. Warum wird Heimgartner nun in dieser Frage aktiv? «Nur weil ich bei der SVP bin, heisst das noch lange nicht, dass ich mich nicht für den Schutz von Reptilien einsetze. Was mich stört, ist die Tatsache, dass der Kanton Jahr für Jahr Geld für die Biodiversität ausgibt.» Doch wenn wie im vorliegenden Fall Privatpersonen aktiv würden, lege der Kanton ihnen Steine in den Weg, «beziehungsweise sie müssen die Steinmauer entfernen». Heimgartner stellt dem Regierungsrat einige Fragen: Sie will wissen, wie viel Geld in den letzten drei Jahren im Kanton für die Biodiversität ausgegeben wurde, wie hoch die Ausgaben zum Schutz von Reptilien sind, und weshalb im vorliegenden Fall keine Ausnahmebewilligung für den Erhalt der Trockensteinmauer ausgestellt werden könne. Ausserdem ist Heimgartner der Ansicht, die Eigentümer würden sich bei der Zerstörung dieser Mauer strafbar machen. Denn gemäss Naturschutzverordnung des Kantons sei es verboten, geschützte Tiere zu töten oder ihre Eier beziehungsweise Brutstätten zu beschädigen.
Das Aargauer Verwaltungsgericht argumentierte im Urteil vom 1. April, in einer Landwirtschaftszone seien nur Bauten und Anlagen zonenkonform, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig seien. Für die Trockensteinmauern könne weder eine ordentliche noch eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Die Forderungen auf petitio.ch: