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In Wettingen will die SVP dem Gemeindeammann die Abgangsentschädigung beziehungsweise das Ruhegehalt streichen, wenn dieser freiwillig aus dem Amt zurücktritt.
Kürzungen der Gemeinde- und Stadtammannlöhne sind vielerorts ein Politikum. Erst im Mai hat der Wettinger Einwohnerrat die Löhne der gesamten Exekutive um rund fünf Prozent gekürzt. Nun will die SVP-Fraktion auch beim Ruhegehalt den Rotstift ansetzen oder besser einen alten Zopf abschneiden – einen von 1989. Aus diesem Jahr stammt die aktuelle «Verordnung über Versicherung und Ruhegehalt des Gemeindeammanns». Sie besagt unter anderem: Wenn der Gemeindeammann nicht wiedergewählt wird oder freiwillig aus seinem Amt ausscheidet, erhält er je nach Alter und Dienstjahren ein entsprechendes Ruhegehalt. «Es kann nicht sein, dass jemand freiwillig zurücktritt und dann auch noch fürstlich dafür belohnt wird», sagt SVP-Fraktionspräsident und Grossrat Daniel Frautschi. «Das ist völlig übertrieben und nicht mehr zeitgemäss.» Deshalb will die Partei das Ruhegehalt beziehungsweise die Abgangsentschädigung bei einem freiwilligen Rücktritt ersatzlos streichen. In einem Vorstoss, den sie an der Einwohnerratssitzung von letzter Woche eingereicht hat, fordert sie den Gemeinderat auf, die Verordnung entsprechend anzupassen und dem Einwohnerrat vorzulegen.
Der Partei geht es dabei einmal mehr ums Sparen. «Wettingen befindet sich in einer Umstrukturierungsphase mit dem klaren Ziel, die Ausgaben zu senken», sagt Frautschi. Die Formulierung vom freiwilligen Rücktritt wurde bereits 1981 in die Verordnung eingefügt. Zwar hat in den über 30 Jahren, seit die Verordnung so gilt, keiner der Ammänner davon Gebrauch gemacht. Lothar Hess (1961 bis 1993 im Amt) und Karl Frey (1993 bis 2007 im Amt) hatten bei ihrem Rücktritt beide das Pensionsalter bereits erreicht und Regierungsrat Markus Dieth verdient in seinem neuen Amt mit 305 000 Franken inklusive Spesen mehr als der Wettinger Gemeindeammann und hat deshalb keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. «Dennoch birgt eine derartige Entschädigung für die Wettinger Steuerzahler ein finanzielles Risiko», sagt Frautschi. Ein Beispiel: Ist ein Ammann 55 Jahre alt und hat über acht Dienstjahre hinter sich, erhält er bis zur Pensionierung jährlich die Hälfte seines Lohns. Bei einem Jahreslohn ab 2018 von 235 000 Franken würde er zehn Jahre 117 500 Franken im Jahr erhalten. Macht insgesamt 1,175 Millionen Franken. Würde Roland Kuster (CVP) nach einem Dienstjahr auf Ende 2017 zurücktreten, erhielte er immerhin noch ein volles Jahresgehalt, das aktuell noch 248 000 Franken beträgt (vgl. Kontext links).
Die Verordnung über das Ruhegehalt des Gemeindeammanns sagt: Bei Nichtwiederwahl oder bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Amt zahlt die Gemeinde dem aus dem Amt scheidenden Gemeindeammann als einmalige Abgangsentschädigung folgende Beträge: Nach 1 bis 4 Dienstjahren ein Jahresgehalt; nach 5 bis 8 Dienstjahren 1,5 Jahresgehalte; nach 8 Dienstjahren und Erfüllung des 50. Lebensjahres erhält er ein Ruhegehalt bis zur Pensionierung. Es beträgt im 51. Altersjahr 42 Prozent des Jahreslohns und steigt pro Altersjahr um 2 Prozent auf maximal 50 Prozent ab dem 55. Altersjahr. Sind Nichtwiederwahl oder Rücktritt auf grobes Verschulden des Gemeindeammann zurückzuführen, kann die Leistung der Gemeinde gekürzt oder ganz ausgesetzt werden. Erreicht ein aus dem Amt ausgeschiedener Ammann ein Einkommen, welches zusammen mit den von der Gemeinde erbrachten Leistungen das Einkommen des amtierenden Amtsträgers übersteigt, werden die Leistungen der Gemeinde entsprechend gekürzt. (Gal)
Ein Ruhegehalt bei freiwilligem Rücktritt sei für eine Gemeinde unüblich, schreibt die Partei in der Vorlage. Ein Blick über die Limmat zeigt: In Baden erhält der Stadtammann kein Ruhegehalt, wenn er freiwillig zurücktritt. Das Reglement über die Anstellung des Stadtammanns sagt: «Bei Nichtwiederwahl zahlt die Gemeinde dem aus dem Amt ausgeschiedenen Stadtammann 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresbruttolohns.» Wobei die Dauer der Ruhegehalts-Zahlung an die absolvierten Amtsjahre gekoppelt ist. Damit Geri Müller Anspruch auf ein Ruhegehalt hätte, müsste er also sowohl am 1. Wahlgang als auch an einem 2. Wahlgang teilnehmen und nicht wiedergewählt werden (az vom 12. Mai). Auch in Obersiggenthal ist der Fall klar: «Bei freiwilligem Austritt oder verzicht auf eine Wiederwahl besteht kein Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen», heisst es im Reglement über die Anstellungsbedingungen des Ammanns.
Für die Wettinger SVP ist klar, dass dem Ammann auch weiterhin bei einer Nichtwiederwahl ein Ruhegehalt zustehen soll. «Ansonsten wäre das Amt, trotz sehr guter Entlöhnung, ein Risiko, das womöglich viele potenzielle Kandidaten nicht eingehen würden», sagt Frautschi.