Wettingen
Tägi-Vertrag: Verlängerung bis 2069

Ab 2020 müsste die Einwohnergemeinde einen Baurechtszins von 65 000 Franken zahlen

Martin Rupf
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Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern

Fast 40 Jahre ist es her, als am 17. Juni 1971 der Vertrag zur Einräumung eines Baurechts im Tägi abgeschlossen wurde. Mit diesem stellte die Ortsbürgergemeinde Wettingen das Land der Einwohnergemeinde günstig zur Verfügung, damit es möglich war, auf einer Fläche von rund 60 000 Quadratmetern ein Sport- und Erholungszentrum zu errichten und zu betreiben. Das Baurecht wurde für die Dauer von 49 Jahren - vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 2019 - abgeschlossen. Als jährliche Baurechtsentschädigung zahlte die Einwohnergemeinde der Ortsbürgergemeinde jährlich einen symbolischen Betrag von 10 000 Franken.

Der Baurechtsvertrag sieht vor, dass sich die beiden Parteien bis 2015 über die Heimfallsentschädigung beziehungsweise über die Weiterführung des Tägi verständigen. Um bis zum Entscheid über die Realisierung des neuen Sport- und Erholungszentrums Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu haben, sind die Verhandlungen nun bereits früher aufgenommen worden.

Zins wird neu jährlich angepasst

Herausgekommen ist ein Zusatzvertrag, der der Ortsbürgergemeinde heute Abend und dem Einwohnerrat am Donnerstag, 9. Dezember, zur Genehmigung vorgelegt wird. Weil es im Interesse beider Parteien läge, den bisherigen Vertrag aufrechtzuerhalten, sei er um 50 Jahre auf den 31. Dezember 2069 verlängert worden, heisst es in der Vorlage des Gemeinderates. «Es ist gut, die Besitzverhältnisse jetzt zu klären; egal, wie es mit dem Tägi weitergeht», sagt Gemeindeammann Markus Dieth.

Die Parteien waren sich einig, dass es nicht im Interesse der Ortsbürgergemeinde liegen kann, einen Zins gemäss den heutigen Marktbedingungen zu verlangen. Einig war man sich aber auch, dass der heutige Baurechtszins von 10 000 Franken nicht mehr zeitgemäss ist. Jedoch hätten zu Beginn der Verhandlungen die Erwartungen über den neuen Zins weit auseinandergeklafft, schreibt der Gemeinderat in seiner Vorlage.

Für die Berechnung des neuen Baurechtszinses wurde schliesslich der Zins von 1971 mit damaligen Baulandpreisen verglichen und danach hochgerechnet. Das Resultat: Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Zins 65 000 Franken und soll neu jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.

Mitspracherecht für Ortsbürger

Zentral im neuen Vertrag ist auch das Bekenntnis, die Entwicklung des Tägi gemeinsam zu gestalten. Deshalb ist im Vertrag festgehalten, dass die Ortsbürgergemeinde die Möglichkeit habe, an der Ausarbeitung der Vorlagen zur Benutzung, Betrieb und Ausbau des Tägi mitzuwirken. Wichtig: Das Entscheidungsrecht bleibt alleine bei der Einwohnergemeinde.