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Die Sicherheitsvorkehrungen für die Synagoge der israelitischen Kultusgemeinde Baden sind teuer. Die Stadt und der Kanton halten eine finanzielle Unterstützung indes für nicht nötig.
Die Synagoge der israelitischen Kultusgemeinde Baden (IKB) ist aus Sicherheitsgründen doppelt eingezäunt. In der Vergangenheit kam es hier zu antisemitischen Handlungen. So schmierten Unbekannte Hakenkreuze an die Einrichtungen der Kultusgemeinde oder beschädigten Gräber auf deren Friedhof im Liebenfels.
Die Sicherheitsvorkehrungen sind aber teuer: Rund ein Drittel ihrer Gesamtausgaben investiert die IKB pro Jahr in Massnahmen. In anderen Städten sieht die Situation ähnlich aus: Bis zu sieben Millionen Franken gibt die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz jährlich für ihre Sicherheit aus.
Deshalb hat der Bundesrat im Januar eine Verordnung zur verstärkten Unterstützung gefährdeter Minderheiten in die Vernehmlassung geschickt. Mit einem Beitrag von 500 000 Franken wird künftig etwa die jüdische Gemeinschaft in baulichen Massnahmen sowie bei Massnahmen in der Sensibilisierung, Ausbildung und Information unterstützt. Gleichzeitig forderte der Bund Kantone und Städte auf, diesen Beitrag zu unterstützen. Die Frist für die Antworten der Kantone läuft noch bis morgen.
Bislang leistete der Kanton wegen fehlender Rechtsgrundlage keine finanzielle Unterstützung. Am Freitag veröffentlichte der Regierungsrat nun eine Vernehmlassung, die als Antwort auf die nationale Unterstützung gilt. Darin anerkennt der Regierungsrat, dass sich die Bedrohungslage für Minderheiten erhöht habe und die finanziellen Mittel der Gemeinschaften begrenzt seien. «Wir begrüssen daher, dass sich der Bundesrat an den Sicherheitskosten für besonders gefährdete Minderheiten beteiligen will.»
Der Regierungsrat bemängelt in der Verordnung des Bundes einzig, dass inhaltlich unklar sei, ob auch rückwirkend Finanzhilfen für bereits umgesetzte Massnahmen gesprochen werden können. Eigene finanzielle Unterstützung wird jedoch nicht erwähnt. Auf die Forderung des Bundes nach finanziellen Beiträgen geht der Regierungsrat folglich nicht ein.
Auch die Stadt Baden hält eine finanzielle Unterstützung für nicht nötig. Die Stadtpolizei unterstütze aber bei Bedarf und auf Anfrage die Kantonspolizei bei der vorbeugenden Überwachung. «Sollte eine Anfrage vonseiten der jüdischen Gemeinde an den Stadtrat gelangen, würden wir diese selbstverständlich prüfen», betont Stadtrat Matthias Gotter jedoch.
Auch seitens des Kantons bleibt ein Funken Hoffnung: Im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Polizeigesetzes befasst sich der Regierungsrat derzeit mit der Frage nach finanzieller Unterstützung jüdischer Gemeinschaften. Die Vernehmlassung zu dieser Revision wird voraussichtlich Mitte 2019 eröffnet.