Theaterfassade dürfte bleiben

Ein kompletter Neubau des Luzerner Theaters ist unwahrscheinlich – die Nordfassade könnte erhalten werden.

Hugo Bischof
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«Ein kompletter Neubau des Luzerner Theaters ist jetzt wohl eher unrealistisch.» Dies sagt der Luzerner Regierungsrat Marcel Schwerzmann mit Blick auf ein Gutachten der Eidgenössischen Denkmalkommission, das vor kurzem publik wurde. Das heutige Theatergebäude sei als «ortsbildprägendes Denkmal» zwingend zu erhalten, heisst es im Gutachten aus Bern.

Das bringt die für die Theater­erneuerung in Luzern verantwortlichen Personen in eine schwierige Lage. Sowohl die Theaterleitung selber als auch der Luzerner Stadtrat und der Regierungsrat favorisierten bisher die Variante Abriss und Neubau des Theaters. Die Eidgenössische Denkmalkommission bevorzugt hingegen die Variante Erweiterung. Dabei würde das heutige Theatergebäude erhalten und um einen Ergänzungsbau erweitert.

«Vielleicht gibt es eine Mischvariante», sagt nun der kantonale Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann. Sie könnte darin bestehen, dass das heutige Theatergebäude zwar abgerissen würde, zumindest aber die Nordfassade erhalten bliebe. «Wir müssen uns sehr genau überlegen, wie ein betrieblicher Neubau gestaltet werden kann, der gleichzeitig den städtebaulichen Anforderungen des Gutachtens entspricht», betont Schwerzmann.

Vertrauen in «ästhetisches Potenzial» heutiger Architekten

Auch für Luzerns Stadtpräsident Beat Züsli ist klar, dass es nun zusätzliche rechtliche und planerische Abklärungen braucht. Eine klare Meinung hat Ueli Habegger, Architekturhistoriker und langjähriger früherer Denkmalpfleger der Stadt Luzern. «Nur ein Neubau des Theaters macht städtebaulich Sinn», sagt er. «Ein hervorragender Neubau, der ins Ortsbild passt, ist möglich», sagt Habegger. Er habe diesbezüglich «Vertrauen in das ästhetische Potenzial heutiger junger Architekten, auch aus unserer Region».

Die Theatererneuerung in Luzern muss möglicherweise noch eine weitere Hürde nehmen. Weil allfällige Neubauten in einem Gewässerschutzgebiet liegen, bräuchte es dafür eine Ausnahmebewilligung vom Bund.