Startseite
Aargau
Baden
Der «Verein gegen Tierfabriken» ist empört, weil auf einem Bahnareal in Wettingen Kaninchen einzeln gehalten werden. Die SBB wehren sich, der Tierschutz sieht keinen Verstoss.
Die SBB stellten einmal mehr einem Kaninchenquäler Land zur Verfügung, wettert der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) auf seiner Website.
Mit einer Plakataktion rund um den Bahnhof Wettingen macht der Verein darauf aufmerksam. «In grausamer Einzelhaltung in kleinen Käfigen und Kästen vegetieren diese Kaninchen in einem Gartenhaus auf dem SBB-Areal Wettingen dahin», heisst es auf den Plakaten.
SBB nur Vermieterin
Ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz hat nicht stattgefunden. «Gruppenhaltung für Jungtiere in den ersten acht Wochen ist vorgeschrieben. Bei den erwachsenen Tieren sieht die Tierschutzverordnung vor, dass sie Riech- und Hörkontakt zu Artgenossen haben, die Einzelhaltung, auch von Schlachttieren, ist dann leider erlaubt», erklärt Brigitta Hubeli vom Tierschutz Aargau auf Anfrage.
Die SBB haben keine Möglichkeit zu handeln, wie Mediensprecher Reto Schärli erklärt: «Wir vermieten das Areal. Für die Einhaltung der Gesetze sind grundsätzlich die Tierhalter zuständig.» Stellt sich die Frage, warum der VgT eigentlich Anschuldigungen gegen die SBB erhebt – sie sind nur Vermieterin.
«Die SBB sind eine öffentlich-rechtliche Institution», erklärt Erwin Kessler vom VgT. Damit müssten sie im öffentlichen Interesse handeln und der Tierschutz sei ein solches. Er erwarte von den SBB, dass sie den Mietvertrag des Kaninchen-Halters nicht erneuerten.
Wer dieser Halter ist, weiss Kessler
allerdings nicht. Er erhofft sich durch die Plakat-Aktion neben einer Sensibilisierung der Bevölkerung auch Hinweise. «Wir werden weiterhin dranbleiben und auch weitere Aktionen machen, zum Beispiel eine Demo.»
Dieses Jahr 16 Fälle gemeldet
Dass der VgT selbst ein Gesetz übertreten hat, indem er auf Privatgelände vorgedrungen ist, um die Aufnahmen zu machen, lässt Kessler kalt. «Es weiss ja niemand, wer die Fotos gemacht hat. Wir selber müssen wie Diebe herumschleichen, während die Tierquäler vom Gesetz geschützt sind.»
Dem Tierschutz Aargau wurden in diesem Jahr bisher 16 Fälle gemeldet, bei denen nicht klar war, ob die Tierschutzverordnung eingehalten wurde.
Öfters sind es Schlachtkaninchen, die auf Bauernhöfen als Nebenerwerb gehalten werden. «Meistens waren die Mindestanforderungen aber erfüllt», so Hubeli.