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Baden
Weil der Angeklagte das Rotlicht überfahren hatte, kam ein junger Töfffahrer ums Leben. Die Staatsanwaltschaft klagt nach einem tödlichen Autounfall selten vorsätzliche Tötung an. In Baden kam es am Mittwoch zu einem solchen Prozess mit Schuldspruch.
Es sei ein aussergewöhnlicher Fall. Ein aussergewöhnlich trauriger Fall, sagte Daniel Peyer, Gerichtspräsident am Bezirksgericht Baden. Für die Angehörigen des Verstorbenen aber auch für den Beschuldigten und dessen Familie.
Am 24. Mai 2015 ist in Baden ein 26-jähriger Töfffahrer nach einer Kollision mit einem Auto gestorben. Die Anklage wirft dem Autofahrer vor, das Rotlicht wissentlich und willentlich missachtet zu haben. 2,7 Sekunden nach dem Wechsel von gelb auf rot sei er in Baden auf der Wettingerstrasse von Ennetbaden her auf die Kreuzung am Ende der Hochbrücke in Richtung Wettingen gefahren. Nur etwa eine Sekunde nachdem das Auto den Haltebalken überfahren hatte, kam es gemäss Gutachten zur Kollision im Bereich der Verzweigung "Brückenkopf Ost".
Ein Motorradfahrer kann ausweichen. Sein Freund bremst zwar, hat aber keine Chance. Er erleidet so starke Verletzungen, dass er noch in der gleichen Nacht im Spital stirbt.
Rund zwei Jahre später treffen der Beschuldigte und die Angehörigen des Motorradfahrers vor Gericht aufeinander. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Der Staatsanwalt forderte 6 Jahre Gefängnis.
Der Verteidiger des Beschuldigten forderte einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung und verlangte für seinen Mandanten eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten und 2000 Franken Busse wegen fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Die Bezirksrichter in Baden fällten keinen einstimmigen Entscheid. Die Mehrheit sei aber zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt habe. "Wir zweifeln nicht daran, dass Sie bei Rot gefahren sind", sagte Peyer. Die Richter folgten mehrheitlich der Anklage und sprachen den Beschuldigten der vorsätzlichen Tötung und groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Er muss 5,5 Jahre ins Gefängnis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien können es ans Obergericht weiterziehen. (nla)