Baden
Tödlicher Velounfall von Fislisbach: 26-jähriger Autofahrer ist schuldig

An einem Novemberabend vor zwei Jahren starb in Fislisbach ein 40-jähriger Velofahrer. Schuld daran ist ein 26-jähriger Autofahrer. Trotz bedingter Geldstrafe muss er über 20‘000 Franken bezahlen.

Rosmaire Mehlin
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Der tödliche Velounfall in Fislisbach aus dem Jahr 2011 (Archivbild)

Der tödliche Velounfall in Fislisbach aus dem Jahr 2011 (Archivbild)

Kapo AG

An einem Novemberabend vor zwei Jahren starb in Fislisbach ein 40-jähriger Velofahrer. Der Familienvater war von Dättwil kommend um zirka 20.15 Uhr auf dem Heimweg unterwegs auf der Fislisbacherstrasse.

Im Bereich wo diese in die Birchstrasse einmündet, wurde er von einem aus Rütihof entgegenkommendem Auto erfasst. Durch die Kollision erlitt der Velofahrer schwerste Verletzungen, denen er wenige Stunden später im Spital erlag.

Schuldig der fahrlässigen Tötung

Der Autolenker stand unter Schock, Unfallzeugen gab es keine. Blutprobe und ein nach neusten Erkenntnissen erstelltes Gutachten ergaben, dass der damals 26-jährige M.S. am Steuer weder alkoholisiert, noch zu schnell unterwegs gewesen war, aber eine Kurve geschnitten und den korrekt fahrenden Velofahrer auf dessen Fahrbahn erfasst hatte.

Der Staatsanwalt klagte M.S. der fahrlässigen Tötung an und beantragte, ihn zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen - der höchstmöglichen also - à 110 Franken sowie 4000 Franken Busse zu verurteilen.

Der nicht vorbestrafte und automobilistisch gut beleumundete M.S. bekannte sich unumwunden schuldig und akzeptierte den Antrag des Anklägers. Dies ermöglichte vor Gericht ein so genannt abgekürztes Verfahren.

Hohe Kosten für Gutachten

Unter Anwesenheit von Verteidiger und Staatsanwalt hatte Einzelrichter Lukas Cotti nur wenige Fragen an den Beklagten.

M.S., der auf seinem Arbeitsweg nach wie vor täglich die Unfallstelle passiert, trägt sichtlich schwer an seiner Schuld. Ob er Kontakt zu den Angehörigen des Opfers gehabt habe?

Er habe das versucht, doch die Familie des Verstorbenen habe es nicht gewollt.

Entscheidend für diese Haltung dürfte ein Interview von M.S. nach dem Unfall im «Blick» gewesen sein. Was ihn zu diesem Interview bewogen habe, wollte Cotti von M.S. wissen.

«Irgend jemand muss der Zeitung meinen Namen genannt haben. Als plötzlich dieser Journalist bei mir auftauchte, wusste ich nicht, wie mir geschah. Genau weiss ich aber, dass ich das, was dann da geschrieben stand, ganz sicher nicht gesagt habe. Nämlich, dass ich nicht schuld sei am Unfall.»

Nachdem weder der Staatsanwalt, noch der Verteidiger etwas anzufügen hatten, sowie die Fragen um Schadenersatz und Genugtuung aussergerichtlich geregelt wurden, erhob Richter Cotti den Antrag des Anklägers zum Urteil.

Die Geldstrafe von 39‘600 Franken wird bedingt mit zweijähriger Probezeit ausgesprochen. Bezahlen aber muss M.S. als schuldig Gesprochener nebst der Busse von 4000 Franken und einer Gerichtsgebühr von 700 Franken auch die Kosten des Gutachtens in Höhe von 16‘500 Franken