Dringender Tatverdacht
Tötungsdelikt Killwangen: 41-jähriger Mann verhaftet – er bestreitet die Tat

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Killwangen hat die Aargauer Kantonspolizei einen 41-jährigen Mann verhaftet. Er wird dringend verdächtigt, am 5. Mai einen 57-jährigen Montenegriner getötet zu haben. Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf.

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Nach dem Prozesstag wird der Beschuldigte wieder abgeführt.
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Der Beschuldigte am ersten Prozesstag vor dem Bezirksgericht Baden am 17. Mai 2021.
Vor dieser Garage in Killwangen wurde der 57-jährige Montenegriner erstochen.
Der Mann hinterlässt eine Frau und drei erwachsene Kinder.
Auf der Strasse ist ein Fleck zu sehen – ist es abgewaschenes Blut des Opfers?
Das Tötungsdelikt ereignete sich an der Zelgmattstrasse in Killwangen.
Blick von oben auf die Zelglimattstrasse in Killwangen - hier wurde ein Mann in der Nacht auf Sonntag getötet
In diesem Block wohnte das Todesopfer.
In der Nähe des Tatortes hängt eine Videokamera - es handelt sich laut Informationen von Tele M1 aber um eine Attrappe.

Nach dem Prozesstag wird der Beschuldigte wieder abgeführt.

Tele M1

Der 41-jährige Mann stamme aus dem weiteren familiären Umfeld des Opfers, schreibt die Aargauer Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Die Polizei verhaftete ihn vergangene Woche nach umfangreichen Ermittlungen.

Der Mann wird dringend verdächtigt, den 57-jährigen Montenegriner Sadik R. (Name der Redaktion bekannt) Anfang Mai vor seinem Wohnhaus in Killwangen angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Das Opfer verstarb in den frühen Morgenstunden im Spital. Er führte ein Malergeschäft im Dorf und hinterlässt eine Frau und drei erwachsene Kinder.

Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter. Dieses hat den dringenden Tatverdacht bejaht und wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten angeordnet. Der Beschuldigte bestreitet den Tatvorwurf.

Aus ermittlungstaktischen Gründen gibt die Staatsanwaltschaft keine Auskunft über die Erkenntnisse und die Umstände, die zur Verhaftung des Tatverdächtigen geführt haben. (sam)