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Beim Mooshof im Eigi ist ein künstlicher Fuchsbau als Ausbildungsanlage geplant. Das Aufeinandertreffen zwischen Jadghund und Fuchs soll so geübt werden. Der Tierschutz begrüsst das Unternehmen. Auch ein Fuchs soll im Übungsbau gehalten werden.
Füchse haben die Tendenz, sich bei Gefahr in ihrem Bau zu verkriechen. Damit sie dennoch gejagt werden können, müssen sie aus dem Bau getrieben werden. Diese Aufgabe übernehmen sogenannte Erd- oder Bauhunde, wie Dackel oder Terrier.
Im Bau sollen diese den Fuchs zwar verbellen, aber nicht angreifen: Ein Kampf soll verhindert werden. Um dem Hund das beizubringen, muss er ausgebildet werden. Das geschieht in künstlichen Fuchsbauten, wie die Kunstbauten auch von Gesetzes wegen genannt werden (Siehe Box).
Ein solcher Kunstbau, mit angeschlossenem Zwinger, will die Kunstbaugemeinschaft Wettingen beim Mooshof von Pius Benz in Wettingen erstellen. Momentan läuft das Baugesuchsverfahren. Das Areal liegt ausserhalb des Baugebietes und im Lägernschutzdekret. Damit ist der Kanton für die Bewilligungen zuständig.
Periode geschossene Füchse
2010 (1.4.-31.12.) 2399
2011 (1.1.-31.12.) 2425
2012 (1.1.-31.12.) 2610
Gesetz verlangt Ausbildung
«Die neue kantonale Jagdhundeverordnung verlangt, dass nur ausgebildete Hunde bei der Baujagd eingesetzt werden», sagt Peter Widmer, Fachmann für Jagdhunde und Beauftragter für das Hundewesen im Aargauischen Jagdschutzverein. Er begrüsst deshalb die Initiative für einen Kunstbau.
«In der Schweiz haben wir zurzeit fast keine derartigen Ausbildungsmöglichkeiten.» Ein Kunstbau muss so eingerichtet werden, dass sich Hund und Fuchs sehen, aber keinen direkten Kontakt haben. Eine solche Ausbildungsanlage bringe viele Vorteile, ergänzt Widmer: «Der Hund lernt, wie er sich verhalten muss, denn er soll im Bau nicht mit dem Fuchs kämpfen, sondern ihn aus dem Bau treiben, damit ihn der Jäger erlegen kann.»
Bisher müssen die Jäger ihre Hunde in Kunstbauten im Ausland ausbilden.
Die geplante Kunstbauanlage hat eine Fläche von rund 127 Quadratmetern. Sie besteht aus horizontal in den Boden verlegten u-förmigen Betonelementen, die mit Betonplatten abgedeckt sind.
Der Kanton entscheidet
Bewilligungsinstanz für solche Anlagen sind die kantonale Abteilung Jagd und Fischerei sowie das kantonale Baudepartement. Dazu kommt eine Bewilligung für das Halten von Füchsen. Dafür ist Kantonstierärztin Erika Wunderlin zuständig. «Es gibt klare Vorgaben, wie ein Fuchs zu halten ist», sagt sie und verweist auf die eidgenössische Tierschutzverordnung.
Grundsätzlich sieht sie keine Probleme in der geplanten Anlage. «Die Füchse brauchen Auslauf, einen Grabhügel und müssen von einem ausgebildeten Tierpfleger betreut werden.» Diese Bedingung erfüllt Walter Benz vom Mooshof. «Ich werde für die artgerechte Betreuung des Fuchses zuständig sein», sagt er.
Voraussichtlich wird das Junge einer überfahrenen Füchsin in die Anlage ziehen. Das Tier werde von klein auf an Hunde gewöhnt. «Sie haben keine Angst vor den Hunden», sagt Benz.
Lieber kontrolliert ausbilden
«Sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, stimmt der Tierschutz dem Bauvorhaben ohne Vorbehalte zu», sagt Franziska Herzog, Vizepräsidentin des Aargauischen Tierschutzes (ATs).
Die Anforderungen an die Ausbildung von Jagdhunden seien in der Schweiz hoch, was im Sinne des ATs sei. Weil es im Aargau keine dem Gesetz entsprechende Ausbildungsanlage gäbe, würden die Hundehalter ihre Tiere im Ausland ausbilden, was nachvollziehbar sei. «Und das nur, weil bei uns die Ausbildungsanlagen fehlen, dies ist nicht im Sinne des Tierschutzes», sagt Herzog.