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Ein kosovarisches Ehepaar stand in Baden wegen IV-Betrugs vor Gericht. Er hatte während 16 Jahren Rente kassiert, fast eine Million Franken. Doch er soll schamlos gelogen haben – rechtlich heikle Observationsvideos deckten den Betrug auf. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den heute 56-Jährigen zu einer viereinhalb-, seine Frau zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe.
Sie hatten 16 Jahren lang IV- und Ergänzungsleistungen kassiert. Insgesamt bezog das kosovarische Ehepaar aus Wettingen seit 1996 über 900'000 Franken Rente. Doch zu Unrecht, wie das Badener Bezirksgericht nun befand. Dem heute 56-jährigen X.A. ist ein Überwachungsvideo zum Verhängnis geworden.
Nach einem Selbstunfall mit dem Lastwagen vor über 20 Jahren soll sich der heute 56-Jährige nicht einmal mehr selbst anziehen können oder ohne fremde Hilfe gehen. Auch habe er konstant unter Kopf-, Rücken- sowie Beinschmerzen gelitten.
Da die Versicherung jedoch den Verdacht hegte, der ehemalige LKW-Fahrer sei gar nicht invalid, setzten sie Privatdetektive auf ihn an. Die Überwachungsvideos zeigten dann aber ein ganz anderes Bild. Staatsanwältin Anna Wiedenhofer: «Man hat einen Mann gesehen, der normal durchs Leben geht, normal gegangen ist und Autofahren konnte.»
Auch sonst hatte der Hauptangeklagte gemäss Beobachtungen keine Probleme dabei, alltägliche Besorgungen zu erledigen.
Vor Gericht musste sich aber auch die Ehefrau des Kosovaren verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe ihn über all die Jahre gedeckt, damit er sich die Versicherungsgelder erschleichen könne.
Während X.A. während der Gerichtsverhandlung nur apathisch ins Leere gestarrt habe, sei seine Frau jedoch in Tränen ausgebrochen, berichtet Tele M1 von der Verhandlung. Es könne gar nicht sein, dass ihr Mann seit 21 Jahren simuliere, schliesslich habe sie ihn ja gepflegt und auch die beiden Kinder hätten darunter gelitten.
Die Badener Bezirksrichter waren aber überzeugt, dass X.A. nur simuliert. Sie verurteilten den Mann zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigem Betrug, die Ehefrau erhielt eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu sechs Jahre Gefängnisstrafe gefordert.
Brisanter Nebenschauplatz: Die Verwendung der Überwachungsvideos des Privatdetektives vor Gericht sind eine rechtlich durchaus heikle Angelegenheit. Im vergangenen Jahr war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem ähnlichen Fall zum Schluss gekommen, dass die Beobachtung durch Privatdetektive illegal sei.
Trotzdem haben die Badener Richter entschieden, dass die Videoaufnahmen im aktuellen Fall verwertbar sind. Die schwere des Delikts spielte dabei offenbar eine entscheidende Rolle. «Es braucht doch recht Überwindung, gegenüber Ärzten, IV-Stellen und diversen Personen solch ein Krankheitsbild vorzuspielen und zu bestätigen», sagt Staatsanwältin Anna Wiedenhofer gegenüber Tele M1.
Der Strafverteidiger der Ehefrau, Urs Oswald: «Sie haben es mit einer gewissen Gelassenheit und Ruhe aufgenommen. Aber solch ein Urteil trifft ein nicht vorbestraftes Ehepaar in diesem Alter gewaltig.»
Ob das Urteil ans Obergericht weitergezogen wird, ist laut den Anwälten des Kosovarischen Ehepaars noch nicht entschieden. (edi)