Turgi
«Steigacher»-Parzelle soll im Baurecht abgegeben werden

Der Gemeinderat präsentiert seine Pläne für die Zukunft des Gebiets, auf dem heute ein Fussballplatz steht. Das Areal soll nicht verkauft werden.

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Der Sportplatz Steig: Hier könnten künftig Wohnungen gebaut werden.

Der Sportplatz Steig: Hier könnten künftig Wohnungen gebaut werden.



AZ-Archiv

Die Einwohnergemeinde Turgi ist Eigentümerin der Parzelle im Gebiet «Steigacher», das zur politischen Gemeinde Untersiggenthal gehört. Die Parzelle mit einer Fläche von 12894 Quadratmetern liegt in der Wohn- und Arbeitszone und wird zurzeit noch durch den Fussballclub Turgi als Fussballplatz genutzt. Nach Fertigstellung der neuen Sportanlage «Oberau» und dem Verlegen des Spielbetriebs kann der Sportplatz «Steigacher» einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Der Gemeinderat hat sich laut Mitteilung mit den Entwicklungsmöglichkeiten des Grundstücks auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die Bebauungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Gleichzeitig habe sich der Gemeinderat mit den Veräusserungsarten, also einem Verkauf oder der Abgabe des Grundstücks im Baurecht, befasst und sich zu diesem Thema auch mit Parteivertretern ausgetauscht.

Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, dass die Abgabe des Grundstücks im Baurecht gegenüber einem Verkauf für die Gemeinde Turgi mehr Vorteile bietet. Das Grundstück wurde Mitte Oktober 2020 in einem zweistufigen Verfahren ausgeschrieben. Aufgrund des Angebotsvergleichs hat der Gemeinderat den Zuschlag, vorbehältlich der Genehmigung des Baurechtsvertrages durch die Gemeindeversammlung, an die Chrono Immobilien AG erteilt. Die Chrono Immobilien AG sei ein Immobilienentwicklungsunternehmen, das im Aargau in den letzten 20 Jahren bereits zahlreiche Wohnüberbauungen realisiert hat, heisst es in der Mitteilung.

Das Stimmvolk werde an der Sommergmeind vom 10. Juni 2021 über den Abschluss des Baurechtsvertrages befinden können. Der Gemeinderat empfiehlt die Zustimmung zum Baurechtsvertrag, denn damit werde die Voraussetzung für die Entwicklung und Bebauung geschaffen. Der jährliche Baurechtszins generiere zudem einen kontinuierlichen Finanzertrag in mittlerer sechsstelliger Höhe, und die Gemeinde Turgi bleibe weiterhin Grundeigentümerin des Grundstücks. (az)