Rechtsstreit
Turgis BNO wird Fall für Bundesgericht – Gegner: «Immobilien verlieren 500 Millionen an Wert»

Bernhard Hollinger hat Beschwerde gegen die neue Bau- und Nutzungsordnung weitergezogen. Sie vernichte Wohnfläche, sagt er.

Pirmin Kramer
Drucken
Bundesgericht muss über BNO von Turgi befinden

Bundesgericht muss über BNO von Turgi befinden

AZ-Archiv Bild: zvg

2019 hat die Gemeindeversammlung von Turgi die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) genehmigt. Sie soll die Entwicklung der 3000-Einwohner-Gemeinde vorantreiben. Unter anderem sollen auf der Wiese vor den Gleisen beim Bahnhof achtgeschossige Bauten erlaubt werden. Doch die Revision der BNO verzögert sich wegen einer Beschwerde, wie der Gemeinderat Turgi mitteilt.

Bernhard Hollinger war es, der Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung einreichte. Und er hat diese nun bis ans Bundesgericht weitergezogen.

Bernhard Hollinger.

Bernhard Hollinger.

Zur Verfügung gestellt

Der Gemeinderat schreibt: «Die Beschwerde machte geltend, dass der Gemeinderat im Vorfeld und an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung seiner Informationspflicht bezüglich des Systemwechsels bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nicht nachgekommen sei.» Nachdem die Gemeindeabteilung die Beschwerde in erster Instanz und das Verwaltungsgericht in zweiter Instanz vollumfänglich abgewiesen haben, habe der Beschwerdeführer das Verfahren nun ans Bundesgericht weitergezogen.

Erfahrungsgemäss würden Verfahren vor Bundesgericht mehrere Monate dauern, weshalb in diesem Jahr mit einem Entscheid nicht mehr gerechnet werden könne.

Bernhard Hollinger bestätigt: «Es stimmt, ich habe die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen. Und falls ich dort nicht recht erhalte, ziehe ich die Beschwerde an die nächste höhere Instanz, nach Strassburg weiter.» Die neue BNO sei gesetzeswidrig, ist er überzeugt.

«Immobilien von Turgi verlieren 500 Millionen Franken an Wert»

Er kritisiert den Systemwechsel im Zusammenhang mit der Ausnützungsziffer, die bestimmt, wie dicht eine Parzelle bebaut werden darf. In der bisherigen BNO seien Dach-, Attika und Untergeschoss bei der Ausnützungsziffer nicht miteinbezogen worden. «Künftig werden sie aber angerechnet, denn bei der neuen BNO wurde der entsprechende Paragraf 25 gestrichen.»

Der Systemwechsel verhindere verdichtetes Bauen und widerspreche dem Raumplanungsgesetz, das 2013 an der Urne genehmigt worden sei, lautet eines seiner gewichtigsten Argumente. Die Folgen für die Eigentümer seien schwerwiegend: «Die Grundstücke könnten schlechter genützt werden. Die Immobilien in Turgi verlieren durch die BNO-Revision rund 500 Millionen Franken an Wert», so Hollinger.

Gemeindeammann Adrian Schoop (FDP): «Ich sehe dem Entscheid des Bundesgerichts gelassen entgegen. Aber es ist schade, dass die BNO blockiert wird. 95 Prozent der Bevölkerung hatte Ja gestimmt.»