Das Verwaltungsgericht hat den Beschwerdeführern VCS und WWF zum Strassenbauprojekt «Umfahrung Mellingen» Recht gegeben und die Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Vor viereinhalb Jahren hat das Stimmvolk der Umfahrung Mellingen zugestimmt. Wann die Baumaschinen auffahren, ist aber weiterhin offen – dies auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das gestern Freitag publiziert wurde. Das Gericht hat eine Beschwerde von VCS und WWF teilweise gutgeheissen und das Projekt zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgeschickt.
Konkret verlangt das Urteil, dass die Umfahrungsstrasse vom Hügel «Gruemet» in der geschützten Reusslandschaft weg verlegt wird. Dieser Hügel ist ein Landschaftsobjekt von nationaler Bedeutung. Durch die Umfahrung würde der Hügel angeschnitten.
Auch Wald müsste gerodet werden. Das sei nicht zulässig, findet das Verwaltungsgericht. Zudem muss auch die Brücke über den Fluss weniger wuchtig gestaltet werden. So könnten die Auswirkungen auf die Landschaft minimiert werden. In diesen beiden Punkten folgt das Gericht den Forderungen eines Gutachtens der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission vom März.
Kanton hat bereits reagiert
Bereits vor dem Gerichtsurteil, das am 26. November gefällt und kürzlich den Parteien zugestellt wurde, hatte der Kanton eine Projektanpassung vorgenommen. Diese nimmt genau die beiden Punkte aus dem Gutachten auf, die nun auch im Urteil enthalten sind. Das geänderte Projekt soll bereits im Januar neu aufgelegt werden.
Kantonsingenieur Rolf H. Meier sagt auf Anfrage, das Baudepartement sei zufrieden mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts. «Das Urteil ist für uns eine Bestätigung, dass die Anpassungen des Projekts, die wir im November kommuniziert haben, den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes entsprechen.» Meier hofft nun, dass die Umweltverbände das Urteil ebenfalls akzeptieren und das geänderte Projekt nicht weiter anfechten.
Dies dürfte wohl Wunschdenken bleiben, denn Tonja Zürcher, Geschäftsführerin des WWF Aargau, spricht lediglich von einem Zwischenentscheid: «Es ist erfreulich, dass das Verwaltungsgericht das Projekt zurück an den Regierungsrat schickt und damit auch entschieden hat, dass die Umfahrung nicht so gebaut werden kann wie ursprünglich geplant.»
Dank dem grossen Einsatz von WWF und VCS sei verhindert worden, dass die geschützte Reusslandschaft einfach verbaut werden dürfe. «Mit dem Urteil geht das Projekt zurück auf Feld 1, aus unserer Sicht muss eine grundsätzlich neue Variante ausgearbeitet werden», hält Zürcher fest.
«Änderungen nur kosmetisch»
Zu den angekündigten Projektänderungen des Kantons sagt sie: «Dass die Umfahrungsstrasse ein paar Meter weg vom geschützten Gruemet-Hügel verlegt und das Brückengeländer optisch anders gestaltet werden soll, sind kosmetische Anpassungen.»
Diese genügen aus Sicht der Umweltverbände nicht, zudem verlange das Gerichtsurteil weitere Abklärungen. «So müssen die konkreten Auswirkungen des Projekts auf geschützte Tierarten geprüft werden und es braucht eine Anpassung des Richtplans, weil Kulturland überbaut wird», hält Zürcher fest.
«Mit den leichten Anpassungen verpasst der Kanton die Gelegenheit, das Projekt grundlegend neu anzugehen und echt umweltverträgliche Lösungen zu präsentieren», sagt die WWF-Vertreterin. Dass das Verwaltungsgericht keine Prüfung einer Tunnelvariante verlangt und den Antrag der Umweltverbände nicht in Betracht gezogen hat, gänzlich auf die Umfahrung zu verzichten, ist aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar.
Zürcher kündigt an, die Umweltverbände würden das Urteil über die Festtage detailliert prüfen und mit ihrem Anwalt besprechen, wie sie darauf reagieren wollen. «Auch das geänderte Projekt des Kantons werden wir kritisch anschauen und dann im Januar entscheiden, wie wir weiter vorgehen.»
Ursprünglich war die Regierung der Ansicht, ein Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission sei unnötig. Dagegen legten die Umweltverbände WWF und VCS Beschwerde ein. Für sie war es ein Etappensieg, als das Verwaltungsgericht entschied, dass ein Gutachten zu erstellen sei.