Mellingen
Umfahrungsgegner reichen Beschwerde gegen Gemeindebeschluss ein

Die Gemeinderat Mellingen liess sich an der Gemeindeversammlung von Ende November einen untraktandierten Kredit von 100000 Franken für die kantonale Abstimmungskampagne zur Umfahrung bewilligen. Dagegen reichen Umfahrungsgegner nun Beschwerde ein.

Drucken
Umfahrung Mellingen

Umfahrung Mellingen

Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung aus Steuergeldern 100‘000 Franken für eine Informations- und Abstimmungskampagne für die Umfahrung Mellingen auszugeben. Eingereicht hat die Beschwerde der Umfahrungskritiker Paul Vogler. Er wird vom Verein «Bye Bye Abschnitt 2, Umfahrung Mellingen JA, aber nicht so!» und dem überparteilichen Abstimmungskomitee «Umfahrung Mellingen NEIN» unterstützt.

Dieser Beschluss ist nach Auffassung des Beschwerdeführers in mehrfacher Hinsicht nicht vereinbar mit der Bundes-, Kantons- und Gemeindegesetzgebung.

Vogler und der Verein «Bye Bye Abschnitt 2, Umfahrung Mellingen JA, aber nicht so!» wehrten sich gegen einen unfairen Abstimmungskampf. Sie fordern, dass das Naherholungsgebiet zwischen Wohlenschwil und Mellingen für die künftigen Generationen erhalten bleibt und nicht Teil der Umfahrung wird. Im Umfahrungs-Projekt, über das Mitte Mai 2011 abgestimmt wird, ist es als Abschnitt 2 vorgesehen.

Vogler und seine Mitstreiter sind der Ansicht, dass es zur Bewältigung des Verkehrs von Mellingen auch ohne Abschnitt 2 gute Lösungen gibt. Gegen Abschnitt 1 der Gesamtumfahrung haben sie fast nichts einzuwenden. Die Beschwerdeführer fordern seit langem, dass die beiden Abschnitte in zwei separate Vorhaben getrennt werden, über die auch separat abgestimmt werden soll. (rsn)