Badener Blechpolizist
«Vorsicht Radar»: Regierungsrat lässt die Idee einer Blitzer-Warntafel offiziell prüfen

Schilder rund um die Gstühl-Kreuzung könnten in Baden bald auf den umstrittenen Blechpolizisten aufmerksam machen. Die Verkehrssicherheit könnte dadurch steigen.

Pirmin Kramer
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Die Radarfalle an der Bruggerstrasse ist politisch noch immer umstritten.

Die Radarfalle an der Bruggerstrasse ist politisch noch immer umstritten.

Foto: Severin Bigler

Der Blitzer an der Gstühl-Kreuzung hat der Stadt Baden seit Anfang Jahr bereits mehr als eine Million Franken eingebracht. Auf politischer Ebene reisst der Widerstand gegen die erste fest installierte Radaranlage auf einer Aargauer Kantonsstrasse nicht ab. Bürgerliche Grossräte um Norbert Stichert (FDP) wollen, dass der Kanton Aargau an der Radarfalle auf der Badener Gstühl-Kreuzung mitverdient. So sinke für die Stadt der Anreiz, weitere Blechpolizisten aufzustellen. Ausserdem sollen künftig Tafeln vor dem Blitzer warnen. Im März reichte Stichert gemeinsam mit Parteimitgliedern sowie Vertretern der SVP eine Interpellation ein.

Nun liegt die Antwort des Regierungsrates vor – und siehe da: «Das Anbringen eines Hinweisschilds ‹Radar› in der Zufahrt auf die Gstühlkreuzung ist für den Regierungsrat denkbar», schreibt er in der Antwort. Der Regierungsrat beauftragt nun die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, in Absprache mit der Kantonspolizei Aargau und der Stadt Baden die Anbringung solcher Hinweistafeln zu prüfen.

«...dann ist die Anlage wieder zu entfernen»

Die bürgerlichen Grossräte begründeten ihre Forderung damit, dass die Stadt Baden den Blechpolizisten offiziell aufgestellt habe, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. «Um zum Ausdruck zu bringen, dass es nicht um Mittelgenerierung geht, müsste auf die Blitzanlage eigentlich mit Warntafeln aufmerksam gemacht werden.»

Keinen Erfolg hatten die bürgerlichen Politiker hingegen mit der Forderung, wonach bis zu drei Viertel der Busseneinnahmen an den Kanton fliessen sollen. Dies, weil die Anlage an einer Kantonsstrasse stehe. Der Regierungsrat schreibt, eine fiskale Motivation für die Installation einer solchen Anlage sei zwar nicht auszuschliessen. Er stellt aber klar: Die Kosten für die Erstellung einer solchen Anlage sowie daraus erzielte Einnahmen bleiben bei den Gemeinden.»

Interessant ist, wie kritisch sich der Regierungsrat nach wie vor zur fest installierten Anlage äussert. Er sprach sich vor rund drei Jahren dagegen aus; die Stadt Baden hatte mit einer Beschwerde vor Verwaltungsgericht aber Erfolg. Und die Anlage, die Temposünder büsst und jene, die das Rotlicht missachten, wurde installiert. Nun teilt der Regierungsrat mit, die Stossrichtung einer zu prüfenden Rechtsänderung sehe Folgendes vor: «Sobald sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit eingestellt hat, ist die Anlage wieder zu entfernen.» Unbeantwortet lässt der Regierungsrat die Frage, ob der Blitzer zurückgebaut werden solle. Er hält jedoch fest: «Die Gstühlkreuzung ist kein Unfallschwerpunkt.»