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In der Gemeinde sind keine Wohnungen für Flüchtlinge vorhanden. Zur Erfüllung des Kontingents grift sie deshalb zu einer ungewöhnliche Massnahme. Die Gewerbezone soll in Wohngebiet umgezont werden, um darauf eine Unterkunft zu bauen.
Freienwil sieht sich zu einer ungewöhnlichen Lösung gezwungen, um der Aufnahmepflicht für vier Asylbewerber nachkommen zu können. Weil in der kleinsten Gemeinde des Bezirks Baden bisher keine passende Wohnung zur Unterbringung von Flüchtlingen gefunden werden konnte, will der Gemeinderat ein Gewerbegebiet so umzonen, dass darauf eine Asylunterkunft erstellt werden darf.
Ammann Robert Müller (SVP) erklärt: «Wir haben Abklärungen mit der kantonalen Raumentwicklung getroffen. Uns wurde gesagt, dass einer Umzonung nichts im Wege stehe, sofern das Gesuch gut begründet werde.» Das für die Umzonung vorgesehene Gewerbegebiet Maas befindet sich direkt neben dem Fussballplatz an der Bergstrasse. «Wir planen dort einen Neubau in Holzbauweise, die Kosten dürften schätzungsweise 350 000 Franken betragen», erklärt Robert Müller.
In Freienwil gebe es nur wenige leerstehende Immobilien. «Wir haben den Kauf eines Einfamilienhauses geprüft, doch der Preis war deutlich zu hoch. Ausserdem standen wir in Kontakt mit den Besitzern eines leerstehenden älteren Bauernhauses, das wir gerne gemietet hätten, befristet für zwei Jahre. Doch die Eigentümer zogen ihr Angebot wieder zurück», erklärt Müller. Als einzige Möglichkeit zur Unterbringung der Asylbewerber sehe der Gemeinderat darum einen «Neubau in Holzbauweise». Weil zudem die Bauzonen fast gänzlich ausgenutzt seien, werde eine Teilzonenplanänderung notwendig.
Sie soll der Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung im Herbst unterbreitet werden. «Grundsätzlich würde die Aufnahmepflicht bereits jetzt gelten. Wir gehen aber davon aus, dass wir keine Strafe bezahlen müssen, weil wir intensiv nach einer Lösung suchen.» Der Kanton konnte diesbezüglich noch keine verbindliche Antwort geben.
Jahrelang hatte Freienwil betreffend Unterbringung von Asylbewerbern von der Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Ennetbaden profitiert. Diese beherbergte gegen Entschädigung zwei Asylsuchende, die Freienwil zugewiesen waren, erklärt Robert Müller. Doch seit diesem Jahr sei hierfür in Ennetbaden wegen der gestiegenen Anzahl an zugeteilten Flüchtlingen keine Kapazität mehr vorhanden. Gleichzeitig wolle der Kanton Sonderregelungen nicht mehr dulden. «Gemeinden, die zugewiesene Asylbewerber nicht aufnehmen, müssen eine deutlich höhere Entschädigung zahlen als bisher.» Seit 2016 beläuft sich dieser Betrag auf rund 40 000 Franken pro zugeteilten Flüchtling.
An einen weiteren solchen Fall - dass für die Unterbringung von Asylbewerbern Land eingezont wird - kann sich Balz Bruder, Mediensprecher des Departements Gesundheit und Soziales, nicht erinnern. «Vorstellbar war bisher eher das Umgekehrte...», schreibt er. Damit deutet er an, dass sich in den vergangenen Monaten einige Gemeinden gegen die Aufnahme von Flüchtlingen wehrten. Die Richtlinien für Umzonungen so auszulegen, dass die Unterbringung der Asylbewerber möglich wird, wie dies nun Freienwil tun will, ist also eine eher ungewöhnliche Massnahme.