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Im Mai vergangenen Jahres fuhr eine S-Bahn in Baden beim Parkieren in einen Prellblock und entgleiste. Verletzt wurde niemand. Der Untersuchungsbericht zeigt: Der Lokführer bremste zu spät und zu abrupt – die Komposition kam ins Rutschen.
Mit zwischen 15 und 19 Kilometern pro Stunde fuhr die S6 in Baden beim Parkiermanöver im Mai letzten Jahres auf einen Prellblock auf und entgleiste. Die Wucht des Aufpralls schob den Prellbock um fünf Meter nach hinten. Sowohl an der S-Bahn wie auch an den Geleisen entstand Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
Nun liegt der Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) vor. Demnach bremste der Lokführer zu spät und zu abrupt, weswegen die Zugskomposition auf den nassen und teils mit Gras bewachsenen Geleisen ins Rutschen geriet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde sei bei der Einfahrt in das Abstellgeleis nicht überschritten worden.
Im Bericht heisst es: «Bei der Fahrt gegen ein Hindernis soll eine Bremsung in ausreichender Distanz ausgeführt werden. Der Zustand der Anlage ist in die Bremsvorbereitung einzubeziehen und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.» Die Ursache des Unfalls liegt also eindeutig an einer Fehleinschätzung des Lokführers.
Schuldmindernd wird jedoch erwähnt, dass der Lokführer für dieses Manöver eigentlich gar nicht vorgesehen gewesen wäre. Eigentlich hätte er nach seiner Fahrt von Uetikon nach Zürich abgelöst werden sollen - doch aus ungenannten Gründen kam es nicht dazu. Stattdessen musste der Lokführer ausserplanmässig mit der S6 nach Baden fahren und diese dort parkieren. Diese Strecke war er noch nie gefahren. Zusätzlich stand er unter Druck, weil er annahm, 10 Minuten nach Ankunft in Baden bereits wieder einen Zug führen zu müssen. Diese Umstände begünstigten, «dass den örtlichen Gegebenheiten und der Fahrwegbeobachtung nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wurde».
Um ein solches Ereignis zukünftig zu verhindern, wurden die Unterlagen der Lokführer im elektronischen Fahr-Unterstützungssystem LEA (Lokpersonal Electronic Assistant) angepasst und vereinfacht. Die SUST erachtet dies als ausreichend und verzichtet auf weitere Massnahmen. (rhe)