Mellingen
Verfahren um Pflegerestkosten des Alterzentrums wurde beigelegt

Nach einer Aussprache mit dem Regierungsrat wurde das strittige Verfahren zwischen dem Departement Gesundheit und Soziales und dem Gemeinderat betreffend Rückforderung von Pflegerestkosten des Alterszentrums Mellingen-Wohlenschwil einvernehmlich beigelegt. Über die getroffenen Abmachungen wurde Stillschweigen vereinbart.

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Das Verfahren um die Pflegerestkosten des Alterzentrums wurde beigelegt.

Das Verfahren um die Pflegerestkosten des Alterzentrums wurde beigelegt.

Im Verfahren vor dem Versicherungsgericht wurde festgestellt, dass gemäss geltendem Recht die Gemeinde Mellingen keine Rückforderung bei einem Leistungserbringer geltend machen könne, sondern dass bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Gemeinden der Kanton zuständig sei. Dies teilt die Gemeinde Mellingen mit.

Mit Entscheid vom 5. November 2019 hatte das Departement Gesundheit und Soziales den Rückforderungsanspruch der Gemeinde ebenfalls abgelehnt, worauf der Gemeinderat am 6. Dezember 2019 Beschwerde gegen diesen Entscheid erhob. Nach einer Aussprache mit dem zuständigen Regierungsrat konnte nun eine Einigung erzielt werden, worauf der Gemeinderat die Beschwerde zurückgezogen hat und der Rechtsstreit im Interesse aller Parteien einvernehmlich beendet werden konnte. (az)