Bezirksgericht Baden
Vergewaltigung im Wald, Schlägerei, Raub: Afrims lange Anklageschrift

In einem Wald bei Nussbaumen soll ein Kosovo-Albaner eine 16-Jährige vergewaltigt haben. Doch auch sonst hat es der 29-Jährige faustdick hinter den Ohren: Schlägerei, Raub und weitere Delikte - das Verdikt: 24 Monate Haft, davon 18 Monate bedingt.

Rosmarie Mehlin
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Vergewaltigung im Wald (Symbolbild)

Vergewaltigung im Wald (Symbolbild)

Keystone

Im Jugendhaus Nussbaumen fand in jener Oktobernacht 2006 eine Party statt. Gegen 1.30 Uhr suchte eine 16-Jährige den Jugendhausleiter auf.

Sie sei, sagte sie, am nahen Waldrand von zwei jungen Männern vergewaltigt worden. Im Spital wurden entsprechende Spuren an ihrem Körper diagnostiziert und die Polizei konnte über Sperma eine DNA sicherstellen.

Bloss - es gab dafür weit und breit keinen Vergleich. Bis zum August 2012, als es am Stadtfest in Baden zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern kam, wobei einer verletzt wurde. Vom Täter wurde die DNA aufgenommen - Volltreffer!

Am Dienstagnachmittag sass der 29-jährige Kosovo-Albaner Afrim (Name geändert) vor Bezirksgericht Baden, angeklagt der Vergewaltigung, der einfachen Körperverletzung und des Raubes.

Nachdem ein Landsmann von Afrim wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Spielsalon in Wettingen im Mai 2010 verurteilt worden war, hatte der reinen Tisch gemacht:

Afrim - Stammgast in jenem Salon - habe den Raub eingefädelt und das Feld dafür vorbereitet gehabt.

Mit sechs Vorstrafen wegen Strassenverkehrs-, Vermögens- und Gewaltdelikten auf dem Konto, ist Afrim ein Gerichts-Habitué.

Entsprechend cool gab er sich vor Schranken: Die Arme vor dem Bauch verschränkt, ab und zu die Fingernägel prüfend, hatte er eine ureigene Erklärung für seine Spermaspuren auf dem Shirt des Opfers: Die 16-Jährige, mit der er auf der Party mal kurz getanzt hatte, habe ihn auf der Herrentoilette mit der Hand befriedigt. Am Waldrand sei er nicht gewesen.

Anklägerin fordert 6 Jahre

Die 16-Jährige hatte ausgesagt, dass einer der Männer sie, die vom Alkohol beduselt war, an den Waldrand getragen habe.

Dort habe sie grundsätzlich nichts gegen den Geschlechtsverkehr gehabt. Als es dann aber wehtat - sie war noch Jungfrau - und sie realisierte, dass der Mann kein Kondom trug, habe sie ihn gebeten, aufzuhören.

Er aber machte weiter bis zum Samenerguss und danach tat ein Zweiter es ihm gleich.

Die polizeilichen Ermittlungen wurden offensichtlich sehr pauschal durchgeführt. Wieso beispielsweise von den Party-Teilnehmern keine DNA entnommen wurde, ist unklar.

Auch die Mittäterschaft an dem Raub (Beute 270 Franken in bar und Prepaid-Karten im Wert von 4200 Franken) mit einer Gaspistole, die nachweislich ihm gehört hatte, bestritt Afrim energisch.

Die Körperverletzung vom Badener Stadtfest hingegen musste er wohl oder übel ebenso eingestehen wie die Tatsache, dass er am Steuer eines Autos im Oktober 2012 mit mindestens 0,99 Promille erwischt worden war.

Und im April dieses Jahres mit 1,55 Promille - notabene nur zwei Monate, nachdem er aus einer neunwöchigen U-Haft entlassen worden war.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Afrim habe seine Aussagen immer wieder geändert und dem jeweiligen Stand der Ermittlungen angepasst.

Der Verteidiger betonte, dass Afrims Aussagen stimmig und nachvollziehbar seien, weshalb er von der Vergewaltigung und vom Raub freizusprechen und für das Übrige zu einer unbedingten Geldstrafe zu verurteilen sei.

Die Mehrheit sprach ihn der Vergewaltigung frei

Einstimmig sprach das Gericht Afrim des Raubes und der Nebendelikte schuldig.

Eine Minderheit hätte das auch wegen Vergewaltigung getan, die Mehrheit aber sprach ihn in diesem Punkt frei:

«Das Gericht ist zwar überzeugt, dass das Sperma im Wald auf das Shirt des Opfers gelangte. Alles andere ist nicht nachvollziehbar. Zweifel bestehen jedoch, ob das Sperma vom ersten oder zweiten Mann stammt. Weil aber nur der zweite Mann das Opfer massiv nötigte, wurde zugunsten von Afrim entschieden», so Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr.

Das Verdikt: 24 Monate, davon 18 Monate bedingt.