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Todesdrama von Fislisbach: Nun steht fest, dass es die Einsatzleitstelle war, die eine Fehleinschätzung gemacht hatte - und der Rettungssanitäter entgegen ersten Meldungen doch den richtigen Status des Fahrzeuges durchgab.
Mitte Dezember erlitt eine Frau beim Kreisel Fislisbach einen Herzstillstand und starb. Seit vorgestern steht fest, warum es 23 Minuten dauerte, bis die Ambulanz vor Ort war: Die Einsatzleitstelle räumte in einer Mitteilung ein, sie sei aufgrund einer Fehleinschätzung davon ausgegangen, dass sich der Rettungswagen des Kantonsspitals Baden am nächsten beim Einsatzort befand.
Der Rettungssanitäter hingegen habe keinen Bedienfehler gemacht und den richtigen Status durchgegeben. Wenige Tage nach dem Vorfall hatten die Einsatzzentrale und das Kantonsspital Baden noch mitgeteilt, man gehe von einem Versehen aus, von einem «Bedienfehler». Die aufgebotene Ambulanz sei als stationiert in Baden gemeldet gewesen (az vom 21. 12.).
Der Rettungssanitäter sei nun sehr erleichtert, sagt Marco Bellafiore, Mediensprecher des Kantonsspitals Baden. «Er galt vier Monate lang als Schuldiger dafür, dass die Frau erst nach 23 Minuten Hilfe erhielt, was ihn sehr belastete. Es ist für uns nicht klar, warum der Rettungssanitäter fälschlicherweise beschuldigt wurde», sagt Bellafiore weiter.
Der korrekte Sachverhalt – dass der Sanitäter den richtigen Knopf gedrückt hatte – sei erkannt worden, als er zusammen mit zwei Vorgesetzten die Einsatzleitstelle in Aarau besuchte. Der Sanitäter wollte dort einige Monate nach dem Vorfall den Einsatz vom 17. Dezember noch einmal rekonstruieren, um den Fall verarbeiten und endgültig damit abschliessen zu können.
«Bei dieser Aufarbeitung stellte sich heraus, dass er eben doch die richtige Taste gedrückt hatte.» Warum die Notrufzentrale nicht vorher herausfand, welche Taste nun wirklich gedrückt wurde, könne er sich nicht erklären, so Bellafiore.
Mitarbeiter «nicht beschuldigt»
Die Einsatzleitstelle (ELS) teilte gestern Vormittag mit, sie nehme im Moment zu dem Fall keine weitere Stellung. Am Abend beantwortete sie die Fragen der az dann doch noch schriftlich. Zum Beispiel diese: Wie konnte es passieren, dass der Ambulanz-Sanitäter fälschlicherweise beschuldigt wurde, den falschen Knopf gedrückt zu haben?
Mit ihrer Antwort widerspricht die Einsatzleitstelle dem Kantonsspital Baden: «Der in den Fall involvierte Mitarbeitende wurde von der ELS nicht beschuldigt. Das ELS-Team ging aufgrund der damaligen Sachlage davon aus, dass sich die Ambulanz einsatzbereit in Baden befand.»
Zweite Frage: Warum hat es so lange – vier Monate – gedauert, um herauszufinden, dass der Ambulanz-Sanitäter doch korrekt handelte? Antwort: «Aufgrund der damaligen Einschätzung gab es keinen Anlass, weitere Abklärungen zu treffen.
Aufgrund eines Besuchs einer Delegation des Kantonsspitals Baden im März wurden die einsatzbezogenen Daten besprochen. Dabei wurden neue Erkenntnisse gewonnen.»
Dritte Frage: Im Communiqué ist von einer Fehleinschätzung der Einsatzleitstelle die Rede. Was genau ist mit Fehleinschätzung gemeint? Antwort: «Das aufgebotene Rettungsfahrzeug war in einem anderen Status, als die ELS 144 angenommen hatte.»
Vierte Frage: War es eine Person, die die Fehleinschätzung gemacht hat, oder mehrere Leute? Wie geht es ihr oder ihnen? Antwort: Mehrere Personen waren in diesen Fall involviert und sind betroffen. Zurzeit wird der Fall mit allen Beteiligten aufgearbeitet.
Kantonsspital verzichtet auf rechtliche Schritte
Das Kantonsspital Baden (KSB) werde keine juristischen Schritte gegen die Einsatzleitstelle ergreifen, sei aber an einer lückenlosen Aufklärung des Vorfalls sehr interessiert, sagt Marco Bellafiore. Die Zusammenarbeit zwischen dem KSB und der Einsatzleitstelle sei nach wie vor gut. «Wir sind professionell genug, um so einen Vorfall wegzustecken und vorwärtszuschauen.
Unser oberstes Ziel ist es, vor Ort eine sehr gute medizinische Erstversorgung bei Notfällen anzubieten. Dies bedingt eine gute Zusammenarbeit zwischen unserem Rettungsdienst und der Einsatzleitstelle», sagt Bellafiore.
Rechtlich gegen die Einsatzleitstelle vorgehen wollen aber die Angehörigen der verstorbenen Frau. Die Einsatzleitstelle schreibt dazu lapidar, sie werde sich der Verantwortung stellen.