Auf der Gstühl-Kreuzung soll eine Radarfalle aufgestellt werden dürfen: Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Baden gutgeheissen - und einen Beschluss des Regierungsrates gekippt.
Fixe Blechpolizisten gibt es im Kanton Aargau bisher keine. Das könnte sich nach dem Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts vom 27. März ändern: Es kam zum Schluss, dass die stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage bei der Gstühl-Kreuzung in Baden zu bewilligen sei. Ausschlaggebend war für das Gericht, dass es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde sei, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
Der Regierungsrat hatte sich vor rund einem Jahr gegen einen Blitzkasten ausgesprochen. Gegen diesen Entscheid reichte die Stadt Baden Beschwerde ein. Sie plant bei der Kreuzung neben dem AZ-Hochhaus einen Blitzkasten zur Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrolle.
Es bestehe ein ausgewiesenes öffentliches Interesse, die Gefahrenstelle mittels einer stationären Überwachungsanlage sicherer zu gestalten, so das Verwaltungsgericht. Der Knoten "Gstühl" sei stark befahren, und in der Vergangenheit wurden Geschwindigkeitsübertretungen sowie zahlreiche, zum Teil massive Rotlichtübertretungen festgestellt.
Die Überwachungsanlage soll an der Lichtsignalanlage sowie den Signalträgern, das heisst an Bestandteilen der Kantonsstrasse, installiert werden. Das Verwaltungsgericht qualifizierte diese Nutzung der Lichtsignalanlage und Signalträger nicht mehr als schlichten Gemeingebrauch, sondern als darüberhinausgehende Nutzung. Hierfür ist nach der Baugesetzgebung eine Bewilligung nötig.
Entgegen dem Regierungsrat bejahte das Verwaltungsgericht die entsprechenden Voraussetzungen, da eine dauerhafte Kontrolle auf andere Weise als mit einer stationären Überwachungsanlage – namentlich mit einer mobilen Kontrolle – nicht oder nur unter unverhältnismässig hohen Kosten möglich ist.
Schwerwiegende Nachteile für die Strasse oder den Verkehr durch die Nutzung der Signalträger und der Lichtsignalanlage entstehen nicht.
Gemäss der aargauischen Gesetzgebung sind die Gemeinden für die lokale Sicherheit und damit namentlich auch für die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet (ausgenommen Kantonsstrassen ausserorts) zuständig. Ihnen kommt in diesem Bereich Gemeindeautonomie zu.
Diese Autonomie könne auch die Stadt Baden beanspruchen. Es obliege ihr (und nicht dem Kanton), die lokale Verkehrslage beim Knoten «Gstühl» einzuschätzen und die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.