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Die Gemeinde Wettingen hat einer Frau verboten, mit 16 zumeist nicht angeleinten Hunden spazieren zu gehen. Gemäss Bundesgericht sind höchstens fünf Hunde erlaubt, vier davon müssen an der Leine sein. Das Rudelverhalten erschwert die Kontrolle.
Die zwei Polizisten trauten vor rund einem Jahr ihren Augen nicht: Eine Frau spazierte – zusammen mit einer Begleiterin – mit insgesamt 16 Hunden auf dem Gemeindegebiet von Wettingen. Zwei der Hunde waren angeleint, die restlichen 14 konnten sich frei bewegen.
Zwei Monate später verfügte der Gemeinderat Wettingen, dass die Frau gleichzeitig maximal fünf Hunde gemeinsam ausführen dürfe.
Vier davon seien immer an der Leine zu halten, der frei laufende fünfte Hund müsse auch unter Ablenkung jederzeit abrufbar sein.
Gefahr von Zwischenfällen
Die Hundefreundin reichte gegen diese Verfügung eine Beschwerde ein, die vom Regierungsrat abgewiesen wurde.
Auch das Verwaltungsgericht befand, die strittige Anordnung greife nicht in die persönliche Freiheit der Frau ein.
Denn die Begrenzung der Anzahl der Hunde, die gleichzeitig ausgeführt werden dürften, verbunden mit einem (teilweisen) Leinenzwang, liege im öffentlichen Interesse. Eine grössere Gruppe von nicht angeleinten Hunden entwickle ein Rudelverhalten, was die Kontrolle über die Tiere erschwere.
Die Gefahr von Zwischenfällen mit Spaziergängern, Joggern und Kindern sei erheblich, wenn viele Hunde gleichzeitig ohne Leine unterwegs seien.
Ein milderes Mittel, so das Verwaltungsgericht, sei nicht ersichtlich: Damit das freilaufende Tier zuverlässig abrufbar sei, müssten die anderen Hunde an der Leine geführt werden; deren Zahl dürfe vier nicht überschreiten, weil es sonst zu Verstrickungen komme.
Kein unzulässiger Eingriff
Auch für das Bundesgericht ist das Vorgehen der Gemeinde nachvollziehbar. «Es stellt keine elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung dar, mit sechs oder mehr Hunden gleichzeitig zu spazieren bzw. dies tun zu dürfen, ohne die Tiere an der Leine zu führen», steht im Urteil.
Von einer Verletzung der persönlichen Freiheit könne keine Rede sein, zumal die Frau weiterhin mit Hunden auf dem gesamten Gemeindegebiet von Wettingen spazieren dürfe.