Neuenhof
Vorlage für wachsende Gemeinde: Gemeinderat zu Kompromissen bereit

Der Gemeinderat von Neuenhof hat die Vorlage für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung abgeändert und umstrittene Stellen überarbeitet. Doch erneut zeichnet sich Opposition ab.

Martin Rupf
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Es wird angenommen, dass Neuenhof bis ins Jahr 2030 auf rund 10'000 Einwohner anwachsen wird. (Archivbild)

Es wird angenommen, dass Neuenhof bis ins Jahr 2030 auf rund 10'000 Einwohner anwachsen wird. (Archivbild)

Walter Schwager

In Neuenhof werden die Weichen für die Zukunft gestellt: Basierend auf der Annahme, dass die Einwohnerzahl Neuenhofs von heute rund 8700 Einwohnern bis ins Jahr 2030 auf rund 10 000 anwachsen wird, ist eines der Hauptziele der Revision, dass die Gemeinde qualitativ wachsen kann.

Zu diesem Zweck bedarf es einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Eigentlich sollte diese bereits seit einem Jahr unter Dach und Fach sein. Doch nach heftiger Opposition an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im März 2017 musste der Gemeinderat nochmals eine Zusatzschlaufe nehmen.

An besagter Gmeind entging der Gemeinderat zwar dem totalen Fiasko einer Rückweisung der gesamten Vorlage, wodurch sechs Jahre Arbeit für die Katz gewesen wären. Doch die opponierende IG «wohnliches Neuenhof» kam ihrerseits mit zwei von drei Abänderungsanträgen durch. So mussten die Bestimmungen über die Hochhäuser und die Vorschriften über den kleinen Grenzabstand überarbeitet werden. Zudem stellte Einwohnerin Margrit Pfister den Antrag, auf die Umzonung dreier Parzellen im Gebiet Bifang zu verzichten.

Nur noch ein Hochhaus-Standort

An der Sommergmeind am 25. Juni legt der Gemeinderat der Bevölkerung nun seine geänderten Anträge vor.Hochhaus: Die IG ist grundsätzlich der Meinung, die Verdichtung mit Hochhäusern sei für Neuenhof die falsche Strategie. So seien insbesondere bei den vorgeschlagenen Standorten an der Zürcherstrasse die Nachteile für die umliegenden Liegenschaften bezüglich Beschattung, Lärm und Freiraumqualität offensichtlich.

Aus Sicht der IG würden fünf- bis maximal siebenstöckige Bauwerke in der Zentrumszone ausreichen. Der Gemeinderat lenkt teilweise ein: So soll beim Hochhausstandort bei der SBB-Haltestelle zwar an der Höhe von 45 Metern festgehalten werden. Jedoch an den beiden Standorten Zürcherstrasse/Limmatstrasse und Zürcherstrasse/Bifangstrasse sollen statt Hochhäusern nur noch Häuser mit einer maximalen Gesamthöhe von 30 Metern realisiert werden können.

Kleiner Grenzabstand: Hier kommt der Gemeinderat der IG auf ganzer Linie entgegen. Anstatt dass dieser neu einheitlich vier Meter beträgt, soll das bisherige System mit abgestuften Grenzabständen beibehalten werden.

Umzonung dreier Parzellen im Bifang: Hier präsentiert der Gemeinderat einen Kompromiss. Die Parzellen befinden sich heute in einer Zone für öffentliche Bauten und sollen nun nicht wie ursprünglich geplant in eine Wohnzone mit vierstöckigen Bauten, sondern nur mit dreistöckigen Häusern umgezont werden.

Es droht erneute Rückweisung

Kommt der Kompromiss bei der IG auch tatsächlich als solcher an? «Wir haben uns innerhalb der IG noch nicht ausgetauscht», sagt IG-Mitglied Werner Füllemann. Man werde dies aber bald tun und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Gar nicht zufrieden ist derweil Margrit Pfister: «Mit meinem ursprünglichen Antrag wollte ich erreichen, dass die drei Parzellen in der Zone für öffentliche Bauten verbleiben, damit dort dereinst einmal Alterswohnungen erstellt werden können.»

Es würde sich bei den Parzellen um die letzten Landreserven handeln, die im Besitz der Gemeinde sind. «Dieses Land sollte für ein Bedürfnis von allgemeinem Interesse verwendet werden», fordert Pfister. Dem Kompromiss könne sie deshalb nicht viel abgewinnen. Insbesondere dürfe man sich nicht von der Bezeichnung «W3» in die Irre führen lassen. «Für das Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Quasi als Gegenleistung für diese erhöhte Auflagepflicht kann ein Bauherr mit bis zu zwei zusätzlichen Geschossen plus ein Attika-Geschoss belohnt werden. Es können hier also bis zu sechstöckige Bauten entstehen», befürchtet Pfister.

Nebst der Überzeugung, dass hier Alterswohnungen erstellt werden sollen, wehrt sich Pfister noch aus einem anderen Grund gegen die Umzonung. «In der Gemeinde Neuenhof stehen viele neue und teils auch teure Wohnungen leer. Wir haben in Neuenhof schlicht keinen Bedarf an neuen solcher Wohnungen.» Margrit Pfister hält deshalb an ihrem Antrag fest. «Ich werde an der Gmeind bei diesem Geschäft wieder einen Rückweisungsantrag stellen.»