Der Tägi-Vertrag ist verlängert. Damit treten die Wettinger Ortsbürger der hiesigen Einwohnergemeinde das Baurecht für weitere 50 Jahre ab.
Irgendwie erinnert die Verlängerung des Tägi-Vertrages zwischen der Ortsbürger- und der Einwohnergemeinde an ein Eheversprechen – zumindest was die zeitlichen Dimensionen betrifft. Für weitere 50 Jahre gehen die Ortsbürger und die Einwohnergemeinde im Tägerhard eine vertragliche Verpflichtung ein. Wäre die Scheidungsrate heutzutage nicht so gross, entspräche das wohl einer durchschnittlichen Ehedauer. Diese Gefahr besteht bei den beiden Parteien nicht, blicken sie doch bereits auf eine 40-jährige «Tägi-Ehe» zurück.
10000 Franken während 49 Jahren
Fast genau vor 40 Jahren, am 17. Juni 1971, unterzeichneten die Ortsbürger und die Einwohnergemeinde den ersten Tägi-Vertrag. Mit diesem stellte die Ortsbürgergemeinde der Einwohnergemeinde das Land im Tägerhard günstig zur Verfügung, damit es möglich war, auf einer Fläche von rund 60000 Quadratmetern ein Sport- und Erholungszentrum zu errichten und zu betreiben. Das Baurecht wurde für die Dauer von 49 Jahren – vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 2019 – abgeschlossen. Als Baurechtsentschädigung zahlte die Einwohnergemeinde den Ortsbürgern jährlichen einen symbolischen Betrag von 10000 Franken.
Der Vertrag sah weiter vor, dass sich die beiden Parteien bis 2015 über die Weiterführung des Tägi verständigen. Um bis zum Entscheid über die Realisierung des neuen Sport- und Erholungszentrums Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu haben, sind die Verhandlungen nun bereits früher aufgenommen worden.
Baurechtszins gab zu reden
Grundsätzlich waren sich die Parteien von Anfang einig, den Vertrag um weitere 50 Jahre bis 2069 zu verlängern. Einzig der Baurechtszins gab zu reden. Schliesslich einigte man sich auf einen jährlichen Zins von 65000 Franken, der neu jährlich an den Landesindex für Konsumentenpreis angepasst werden soll.
Zentral im neuen Vertrag ist auch das Bekenntnis, die Entwicklung des Tägi gemeinsam zu gestalten. Das Entscheidungsrecht bleibt aber alleine bei der Einwohnergemeinde.
Dieth: «Keine Sieger oder Besiegten»
Zum «Ehegelübde» fanden sich die beiden Parteien gestern im Restaurant Schartenfels ein. Mit dabei war auch Mediator und Alt-Regierungsrat Thomas Pfisterer. Ihn habe man nicht beigezogen, weil die Parteien zerstritten gewesen seien, sondern um eine Lösung zu finden, in der es keine Sieger oder Besiegten gebe, so Gemeindeammann Markus Dieth.
Emil Bosshard, Präsident der Ortsbürgerkommission, bestätigt, dass viel Verhandlungsgeschick für die Vertragsverlängerung nötig war. «Einige Ortsbürger haben immer noch das Gefühl, sie seien bei der Vertragsunterzeichnung von 1971 über den Tisch gezogen worden.» Diese Ortsbürger hätten grosse Erwartungen in den neuen Vertrag gesteckt. «Der neue Vertrag ist vernünftig, weshalb ihm die Ortsbürger Ende letztes Jahr auch deutlich zugestimmt haben», so Bosshard.
Gleichzeitig nutzt er die Gelegenheit, das Engagement der Ortsbürger zu erwähnen. «Jährlich fliessen rund 100000 Franken aus unserer Kasse an die Einwohnergemeinde für soziale und kulturelle Zwecke.» Zwei Drittel dieser Summe werden ab 2020 vom Baurechtszins abgedeckt sein.