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Die Sanierung des Schulhausplatzes in Baden hatte an Gebäuden Wasserschäden zur Folge: Bisher zahlte der Kanton nichts.
Grosse Baustellen haben für Anwohner immer Unannehmlichkeiten zur Folge. Sie verursachen nicht nur Lärm, sondern auch Dreck und Staub. Die dreijährige Baustelle am Schulhausplatz in Baden hatte für die Anwohner aber noch weitere Auswirkungen: An den Liegenschaften am Cordulaplatz wurden Wasserschäden festgestellt. «Uns ist Wasser die Kellertreppe runtergelaufen und von der Decke getropft», erzählt Walter Obrist, Hauseigentümer des Cordulaplatz 3. «Wir hatten zu diesem Zeitpunkt eine neue Elektroverteilanlage. Wegen des Wassers hat es einen Kurzschluss gegeben.»
Auch Heinz Müller, Hauseigentümer des Cordulaplatz 5, gehört zu den Leidtragenden: «Bei mir gelangte das Wasser ins Lager, wo ich die neuen Velos aufbewahrte.» In einer weiteren Liegenschaft wurde gar ein Keller überflutet.
Bilder der dreijährigen Baustelle am Badener Schulhausplatz:
Die Schäden an den Liegenschaften entstanden im Herbst 2017. Walter Obrist schätzt sie auf rund 30 000 Franken. Die Bruggerstrasse sei zur Zeit der Baustelle in einem schlechteren Zustand gewesen als ursprünglich angenommen, die Tunnelgarage war zu diesem Zeitpunkt bereits undicht.
Massnahmen, um das Wasser abzuleiten, seien keine getroffen worden, weshalb das Wasser den Hauswänden entlang tropfte. Denn die Häuser seien aus den 60er-Jahren und hatten feine Risse in der Fassade. Dass die Baustelle Schuld für die Wasserschäden trage, sei unbestritten.
«Wir haben die Schäden natürlich sofort gemeldet», sagt Obrist. «Uns wurde gesagt, wir sollen alles sauber auflisten und dokumentieren. Das haben wir gemacht.» Die Eigentümer gingen infolgedessen davon aus, dass sich der Kanton um die entstandenen Schäden und die damit verbundenen Kosten kümmern werde. Die Eigentümer sind frustriert: Schliesslich habe die Sanierung des Schulhausplatzes über 100 Millionen Franken gekostet. «Dann sollte es doch nicht zu viel verlangt sein, uns mit den Schäden auszuhelfen», finden Obrist und Müller.
Wir fühlen uns vom Kanton im Stich gelassen.
(Quelle: Walter Obrist, Eigentümer Cordulaplatz 3)
Trotzdem haben sie vom Kanton bisher keinen Rappen gesehen. «Wir fühlen uns im Stich gelassen», sagen Obrist und Müller. Vor allem, da die Anwohner für all die Umtriebe keine Entschädigungen erhalten haben. «Der Kanton hat einzig das Einrüsten unserer Fassaden übernommen, weil wir diese so oder so neu machen liessen.» Unter diesen Umständen sei es doppelt enttäuschend, dass die Bearbeitung so viel Zeit in Anspruch nehme. «Wir sind uns nicht einmal sicher, ob die Haftpflichtversicherung des Kantons überhaupt etwas zahlt.»
«Ich verstehe den Frust des Geschädigten», sagt Ivano Larcher, Leiter der Kompetenzstelle für Haftungsrecht im Departement Finanzen und Ressourcen. «Würde ich mich in seiner Situation befinden, wäre ich auch nicht glücklich über den Verlauf.» Larcher relativiert jedoch: «Es sind viele verschiedene Beteiligte am Verfahren involviert. Da gibt es unter anderem die Unternehmer, die Planer, den Kanton und all deren Haftpflichtversicherungen.»
Die vielen Instanzen bedürfen sorgfältiger Abklärungen, wer schliesslich für den Schaden verantwortlich sei. Diese Frage sei in diesem Fall komplex und lasse sich nicht ohne weiteres klären, was das Verfahren zeitlich in die Länge gezogen habe. «Der Kanton hat das nicht alleine in der Hand», sagt Larcher.
Nun geht es aber vorwärts: Mitte August wird ein Entscheid darüber vorliegen, ob und in welcher Höhe sich der Kanton an den durch die Wasserschäden verursachten Kosten beteiligt.