Fislisbach
Wegen Namensvetter: Stimmbürger müssen Jahrgang notieren

Wie am Dienstag bekannt wurde, kandidiert der 44-jährige Stephan Peterhans als Gemeinderat. Jetzt hat er ein Problem: In Fislisbach sind zwei Personen mit diesem Namen registriert. Wer ihn wählt, muss seinen Jahrgang auf dem Stimmzettel notieren.

Erna Lang-Jonsdottir
Drucken
Stephan Peterhans (1969). zvg

Stephan Peterhans (1969). zvg

zvg

Damit hatte Stephan Peterhans nicht gerechnet – er hat einen Namensvetter. Peterhans hatte sich auf Anfrage von alt Gemeindeammann Karl Peterhans spontan dazu entschlossen, als Gemeinderat zu kandidieren (az berichtete).

Das Problem: «Die rund 3400 Stimmberechtigen sind im Stimmregister registriert. Der Gewählte muss einer Person zugeordnet werden können», erklärt Gemeindeschreiber Donat Blunschi. Sobald der Name auf dem Stimmzettel keiner Person zugewiesen werden kann, ist er ungültig. «Wer den 44-jährigen Stephan Peterhans wählen will, muss also seinen Jahrgang 1969 oder seine Adresse auf dem Stimmzettel notieren», sagt Blunschi.

Rechnet mit 2. Wahlgang

Der 44-jährige Stephan Peterhans nimmt das Ganze locker: «Ich gehe davon aus, dass es einen 2. Wahlgang geben wird», sagt er.Offenbar seien bereits viele Wahlzettel bei der Gemeinde eingegangen.