Coronavirus
Weitere Lockerungen in Baden: Wochenmarkt darf stattfinden, Sportanlagen werden geöffnet

Unter Einhaltung der erforderlichen Abstands - und Hygieneregeln dürfen die Badener wieder Gemüse kaufen gehen, frisch auf dem Wochenmarkt. Auch die Sportler können sich freuen.

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Ab Samstag kann auf dem Badener Wochenmarkt wieder eingekauft werden.

Ab Samstag kann auf dem Badener Wochenmarkt wieder eingekauft werden.

Aargauer Zeitung

Im Zuge der Lockdown-Öffnung kehrt auch in Baden ein Stück Normalität zurück. So wird der Badener Wochenmarkt am Samstag, 16. Mai, erstmals wieder durchgeführt. Dies lässt die Stadt in einer Medienmitteilung verlauten. Unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen wird der Markt in der Weiten Gasse, dem Schlossbergplatz und in der Badstrasse von 7 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet sein.

In der Cordulapassage wiederum ist der Markt bis 13 Uhr zugänglich. Das vor Ort geltende Schutzkonzept basiert auf den Vorgaben des Schweizerischen Obstverbandes. Zwischen den Marktständen gilt es, die Abstände einzuhalten. Aus diesem Grund werden die regionalen Marktfahrenden ihr Angebot neu auch in der Badstrasse zum Verkauf anbieten. Während der Badener Wochenmarkt für seine erste Durchführung seit dem Lockdown grünes Licht bekommen hat, muss der geplante Flohmarkt vom 30. Mai abgesagt werden. Dies, da die Hygiene- und Abstandsvorgaben des Bundes eine Durchführung auf dem Theaterplatz nicht zulassen. Für die kommenden Flohmärkte von Juli, August, September und Oktober wurde die Reservationsplattform gesperrt. Ob und wann die Märkte stattfinden können, wird laut der Stadt Baden zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Mit den Anbieterinnen und Anbietern stehe man in Kontakt.

Sportlerinnen und Sportler dürfen wieder trainieren

Freuen dürfen sich alle Sportlerinnen und Sportler. Ab Montag, 18. Mai, wird die Öffnung der Sportanlagen für den Vereinssport vorgenommen. Unter strengen Vorgaben stehen den ortsansässigen Vereinen die Turn- und Lehrschwimmhallen sowie die Sportanlagen Aue und Esp zur Verfügung. Zu den Regeln gehörte die Erstellung und Umsetzung eines vereinseigenen Schutzkonzeptes sowie die Einhaltung der geltenden Social-Distancing-Regeln. (az)