Neuenhof
Weniger Schulden dank selbstständiger Werke

Mit der geplanten Auslagerung der Werke Elektrizität und Wasser nimmt Neuenhof im Kanton Aargau eine Pionierrolle ein.

Martin Rupf
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2016 wurde das Pumpwerk Tägerhardwald eingeweiht. Bild: zvg

2016 wurde das Pumpwerk Tägerhardwald eingeweiht. Bild: zvg

Alleine die Tatsache, dass die Gemeinde in dieser Angelegenheit dieses Jahr bereits zum zweiten Mal zur Pressekonferenz geladen hatte, beweist, dass die geplante Auslagerung der Bereiche Elektrizität und Wasser in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt für die Verantwortlichen von grosser Wichtigkeit ist. Vielleicht aber hat der Gemeinderat auch einfach die Lehren aus 2003 gezogen. Schon damals wurde die Verselbstständigung der Werke geprüft. Damals war aber die Rechtsform einer Aktiengesellschaft angedacht. Doch der Souverän lehnte die Umwandlung ab.

Nun nimmt die Gemeinde einen erneuten Anlauf zur Auslagerung respektive Umwandlung, schlägt aber eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor. «Wir haben von einer AG Abstand genommen, weil man immer wieder Befürchtungen hört, dass die Bevölkerung dann nichts mehr zu sagen habe», so die zuständige Gemeinderätin Petra Kuster Gerny (SVP). Tatsächlich wäre eine AG von der Einwohnergemeinde losgelöst. «Der Gemeinderat möchte jedoch die verselbstständigten Werke grundsätzlich im öffentlich-rechtlichen Umfeld belassen,» betont Kuster. Und vor allem: «Eine AG gibt der Besitzerin das Recht, die Aktien jederzeit teilweise oder ganz zu veräussern. Der Gemeinderat möchte jedoch eine Verselbstständigung nie mit der Möglichkeit verbunden sehen, dass die Werke teilweise oder ganz an Dritte veräussert werden.»

Jährlich 300 000 Franken aus den Werken

Deshalb habe man sich für eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt entschieden – und nehme dabei im Kanton eine Pionierrolle ein. Doch weshalb sollen die beiden Werke Wasser und Elektrizität überhaupt auslagert werden? Der Grund liegt bei der Verschuldung der Gemeinde. Dies liegt bei rund 44 Mio. Franken oder knapp 5000 Franken pro Einwohner. Langfristig tragbar sind jedoch nur Schulden von rund 2500 Franken pro Einwohner. «Der Gemeinderat hat daher in den Legislaturzielen eine markante Reduktion der Verschuldung als Ziel definiert», sagt Kuster. Da aus der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde jährlich maximal rund eine halbe Million Franken für den Schuldenabbau generiert werden können, brauche es zusätzliche Massnahmen.

«Bei der Analyse der Verschuldung haben wir festgestellt, dass ein beachtlicher Teil für die Realisierung von Investitionen bei den Werken entstanden ist», so Kuster. Weil diese Schulden die Gemeindekasse belasten, erachte es der Gemeinderat als gerechtfertigt, dass die Werke auch zur Reduktion der Verschuldung beitragen sollen. «Wir rechnen jährlich mit rund 300 000 Franken aus den Werken, die wir zur Schuldentilgung einsetzen können», sagt Hanspeter Frischknecht, Leiter Abteilung Finanzen. Zur Auslagerung würden sich Elektrizität und Wasser eignen, da die Bereiche Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung keine wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiete beinhalten würden.

Rechtsform ändert nichts an der Tarif-Gestaltung

Der Name der neuen Anstalt soll EWN lauten. «Weil die Anstalt unter dem Dach der Gemeinde bleibt, können Stimmbürger nicht nur deren Gründung bestimmen, sondern auch über deren Geschicke», sagt Kuster. Zudem obliege die Aufsicht dem Gemeinderat, der so direkt Einfluss – etwa beim Budget oder der Finanzplanung – nehmen könne. Die strategische Führung liege bei der Werkskommission, welche die sogenannte Anstaltsleitung innehat. Die operative Führung liegt derweil bei der Geschäftsleitung. «Es ist nicht geplant, neues Personal anzustellen», sagt Frischknecht. Vielmehr wolle man die gute Zusammenarbeit mit der Regionalwerke Baden AG weiterführen und die Geschäftsleitung mit Personen im Auftragsverhältnis organisieren. Die Bestimmungen der bestehenden Reglemente im Bereich Wasser und Elektrizität sollen von der neuen Anstalt übernommen werden. «Mit anderen Worten: Die Umwandlung würde zu keinen Veränderungen der Tarife führen», so Frischknecht.

Sollte die Gmeind am 25. November der Umwandlung zustimmen (und kein Referendum ergriffen werden), wäre geplant, beim Regierungsrat die Gründung rückwirkend auf den 1. Januar 2020 zu beantragen. «Wir haben dem Kanton die Grundlagendokumente bereits zur Vorprüfung zugestellt. Aufgrund der Bemerkungen im Vorprüfungsbericht dürfen wir von einer positiven Beurteilung seitens Regierungsrat ausgehen», sagt Kuster. Sie lade alle Stimmbürger ein, ihre Fragen noch vor der Gmeind einzureichen – der Gemeinderat hat aus dem Nein von 2003 gelernt.