Abholzung Böhliwald
«Wenn man das vorher publik macht, gibt es ein Gestürm»

Nichts als Baumstrünke, herumliegende Äste und die Sicht auf den kleinen Bach. Ein Gespräch mit Sandro Fischer, Bauverwalter von Niederrohrdorf, über den Böhliwald nach der Abholzung.

Corinne Rufli
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Bauverwalter Sandro Fischer erklärt, warum der Kahlschlag gerechtfertigt ist. (wal)

Bauverwalter Sandro Fischer erklärt, warum der Kahlschlag gerechtfertigt ist. (wal)

Herr Fischer, der Gemeinderat und die Verwaltung waren nicht informiert über die Abholzung. Warum?

Sandro Fischer: Es ist keine Pflicht des Försters. Es wäre aber angenehm gewesen, da es viele Telefonate gab und ich keine Antwort geben konnte.

Böhliwald von der Zweierstrasse gesehen
4 Bilder
Susanne Wagnière ist enttäuscht, dass die Bäume gefällt wurden
Rudolf Güdel ist erstaunt über den Kahlschlag
Harald Maier-Bigbee ist enttäuscht, dass er nicht informiert wurde

Böhliwald von der Zweierstrasse gesehen

Auch die Bevölkerung hätte man informieren können.

Wenn man Bäume fällt, ist das so eine Sache. Wenn man das vorher gross publik macht, dann gibt es ein Gestürm und alles verzögert sich.

Das Resultat wird auch als «Kahlschlag» bezeichnet.

Kahlschlag mag ein subjektives Empfinden sein. Der Förster beurteilte das als Nutzung von Holz. Der Zeitpunkt zum Fällen war richtig. Die Bäume hatten ein gutes Alter und die Vögel haben noch nicht genistet.

Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Wie nahe darf man an den Wald bauen?

Normalerweise gilt ein Abstand von 18 Metern für Wohnbauten zum Wald. Die Situation hier ist anders, da der Wald erst vor drei Jahren als Wald eingetragen wurde. Die Baulinie auf diesem Grundstück hat man zusammen mit dem Waldfeststellungsverfahren festgelegt. Die Abstände sind kleiner als normal. Sonst wäre die Parzelle gar nicht bebaubar.

Jetzt ist die Aussicht auf Niederrohrdorf wunderbar. Hat dieses radikale Fällen auch damit zu tun?

Bei der Aufforstung wird keine Rücksicht auf die Aussicht genommen. Es entsteht wieder Wald und den kann man nicht auf 1,8 Meter beschränken. Es werden wieder hohe Bäume wachsen. Wir von der Bauverwaltung schauen, dass die Waldgrenze nicht verletzt wird, und der Förster sorgt dafür, dass der Wald wieder wächst.