Der Gemeinderat hat die Baubewilligung für die Überbauung beim historischen Bauernhof Murihof erteilt. Die unschöne Baulücke kann damit geschlossen werden.
Seit Anfang Oktober 2018 klafft bei der Liegenschaft des geschützten Murihofs an der Dorfstrasse 67/69 eine Baulücke. Der Auslöser: Nach einem unbewilligten, sprich illegalen Teilabbruch des schützenswerten Bauernhofs aus dem Jahr 1640 hatte die Gemeinde einen Baustopp verfügt. Der wertvolle Keller sowie ein Teil der alten Dachkonstruktion des Murihofs wurden nicht zerstört und blieben erhalten.
Die Bauherrin, die Atai AG mit Sitz in Zug, hatte geplant, auf dem Areal drei Gebäude mit insgesamt 21 Wohnungen zu erstellen. Eine Baubewilligung für diese Überbauung samt Umbau des Murihofs und einem Neubau lag vor. Den Bau eines weiteren Mehrfamilienhauses (Dorfstrasse 65a) hatte die Gemeinde schon zuvor bewilligt.
Mit dem Abbruch wurde die Baubewilligung vom 23. Juni 2016 teilweise ungültig. Für den Wiederaufbau des Murihofs wurde eine neue Baubewilligung erforderlich. Die Zufahrt zur Einstellhalle der neuen Wohnungen konnte wegen des Baustopps nicht erstellt werden. Die Neubauten im rückwärtigen Teil des Grundstücks waren dagegen vom Baustopp nicht betroffen; sie sind fast fertiggestellt.
Wegen des illegalen Abbruchs reichte die Gemeinde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen vier Personen ein. Die Staatsanwaltschaft verurteilte einzig den Bauleiter wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Baugesetz zu einer Busse von 4000 Franken, wie die AZ berichtet hatte.
Die Staatsanwaltschaft kam in der «aufwendigen Strafuntersuchung» zum Schluss, dass der zuständige Fachbauleiter die Abbrucharbeiten an Anbauten von geschützten Gebäuden derart unsorgfältig geplant, überwacht und ausführen lassen hat, dass die geschützten Gebäude instabil wurden. «Er hat sich deshalb für einen Abbruch der geschützten Gebäude entschieden – obwohl keine Bewilligung vorlag», sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft der AZ. Ein Abbruch sei aber aufgrund des statischen Zustands nicht erforderlich gewesen, Sicherungsmassnahmen wären ausreichend gewesen.
Die Gemeinde hatte eine qualitativ hochstehende Planung für die Neubauteile sowie ein fundiertes Konzept für den Umgang mit der bestehenden Bausubstanz gefordert. Das Ersatzprojekt der Bauherrschaft habe, so die Gemeinde, die Ortsbildkommission überzeugt. Am 3. Februar hat die Gemeinde die Baubewilligung erteilt. Der geplante Bau bringe eine sehr hochstehende Architektur mit und werde «eine Bereicherung für Wettingen» sein, sagte Gemeindeammann Roland Kuster (Die Mitte) an einer Pressekonferenz. (pz/cla)