Wettingen
Umstrittene 5G-Antenne beim Friedhof: Das antworten Gemeinde und Kanton auf die Kritik von Anwohnern

Die «IG gegen 5G Brunnenwiese» wehrt sich gegen die geplante Mobilfunkantenne beim Friedhof Brunnenwiese. Ihr fehle unter anderem eine Mobilfunk-Strategie der Gemeinde und dass kein Gespräch mit den Einwendern gesucht wurde.

Claudia Laube
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17 Einsprachen und über 450 Unterschriften sind zum Baugesuch der Antenne auf dem Friedhof eingegangen.

17 Einsprachen und über 450 Unterschriften sind zum Baugesuch der Antenne auf dem Friedhof eingegangen.

Sandra Ardizzone (11. April)

Trotz 18 Einwendungen – eine davon mit 420 Unterschriften – bewilligte der Wettinger Gemeinderat Anfang Februar Salt eine 5G-Mobilfunkantenne beim Friedhof Brunnenwiese. Zu den Einwendern gehörte die «IG gegen 5G Brunnenwiese», die nun zusammen mit weiteren Anwohnern gegen die Baubewilligung beim Kanton Beschwerde eingereicht hat (die AZ berichtete).

Die Einwender kritisierten, dass die Gemeinde mit ihnen kein Gespräch gesucht hatte. Sie monierten auch den Standort im Naherholungsgebiet, die Strahlenbelastung und dass nur 500 Meter weiter unten eine Antenne der Swisscom geplant sei. Ihnen fehle eine Strategie der Gemeinde und zum Beispiel auch die Option, dass Antennenstandorte von den Anbietern geteilt würden.

Das werde nach Möglichkeit angestrebt und bei jeder neuen Anlage standardmässig geprüft, schreibt dazu die Gemeinde in einer Stellungnahme. Dass trotz vieler Einwendungen nicht das Gespräch gesucht wurde und keine Einigungsverhandlung durchgeführt wurde, hat einen einfachen Grund:

«Die Bauherrschaft hat auf eine Einigungsverhandlung verzichtet, da keine Aussicht auf eine Einigung bestand.»

Die Gemeinde sei nicht Bauherrin und auch nicht Betreiberin der Anlage. Der Ausbau des Netzes gehöre zum Zuständigkeitsbereich der Mobilfunkbetreiber. «Teil des Bewilligungsverfahrens ist ein Standortevaluationsbericht, den die Betreiberin mit dem Baugesuch einreichen muss.» Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass es sehr schwer ist, geeignete Standorte zu finden. Eine gute Versorgung mit Mobilfunk und mobilem Internet liege aber im öffentlichen Interesse, so die Gemeinde.

Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt und ein Einwendungsverfahren grundsätzlich nicht öffentlich sei, wird zu einzelnen Punkten keine Stellung genommen. Ganz allgemein müsse der Gemeinderat als Bewilligungsbehörde die Baubewilligung für ein Bauvorhaben erteilen, wenn alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten seien.

Einer der Hauptpunkte bei Einwendungen gegen Mobilfunkantennen seien die Bedenken wegen der Strahlenbelastung. Die Prüfung werde von der kantonalen Umweltfachstelle vorgenommen, die über das entsprechende Fachwissen verfüge.

Die Gemeinde sei sich aber bewusst, dass Anwohner Ängste wegen der Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen haben. «Die Schweiz verfügt jedoch über Vorschriften, die verhindern, dass die Bevölkerung zu hoher Strahlenbelastung ausgesetzt ist. Mit dem Baubewilligungsverfahren wird sichergestellt, dass die betreffenden Schutzbestimmungen eingehalten werden.»

Grenzwerte zehnmal tiefer als in Deutschland

Die IG hatte kritisiert, dass bei der Berechnung der Strahlungsstärken für die 5G-Technik «getrickst» worden und die effektive Strahlungsbelastung höher sei, als die Grenzwerte bisher erlaubt hätten.

Heiko Loretan, Sektionsleiter bei der kantonalen Abteilung für Umwelt, ist immer wieder mit ähnlich gelagerten Einwänden bei 5G-Antennen konfrontiert, kann aber zum konkreten Fall keine Auskunft geben. Der Kanton halte sich bei den Grenzwerten an die Vorgaben des Bundes, die notabene immer noch zehnmal tiefer als zum Beispiel in Deutschland seien, sagt er.

Er kann aber die Ängste aus der Bevölkerung nachvollziehen und sagt:

«Vor allem weil Handystrahlen nicht sichtbar sind, ist dieses Thema sehr angstbeladen.»

Persönlich ist er der Meinung, dass viele Menschen bezüglich 5G schlecht oder falsch informiert seien.

Loretan verweist auf den Bericht «nachhaltiges Mobilfunknetz», den der Bundesrat vergangene Woche verabschiedet hat. Dieser basiert auf einem Postulat von Nationalrätin Brigitte Koller-Häberli (die Mitte), das den Bundesrat verpflichtete, zu überprüfen, wie ein optimaler Strahlenschutz erreicht werden kann.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) kommt im Bericht zum Schluss, dass 5G mit adaptiven Antennensystemen hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Strahlenbelastung klare Vorteile gegenüber den bisherigen Technologien habe. Auch die Idee eines Einheitsnetzes wurde überprüft. Das würde zwar weniger Antennenstandorte erfordern, so das Bakom im Bericht, aber nicht die Strahlenbelastung der Bevölkerung reduzieren.