Baden
Wider Willen 5 Stunden im Spital: Wie ein Elternpaar plötzlich in einer Behandlungsschlaufe landete

Eigentlich wollte die schwangere Frau im Kantonsspital Baden nur ihren Ausschlag am Bauch begutachten lassen. Entgegen ihrem Wunsch wurden dann aber geburtshilfliche Untersuchungen vorgenommen – weshalb respektierte das Spital den Wunsch nicht?

Martin Rupf
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Das Kantonsspital Baden im Licht der Abendsonne.

Das Kantonsspital Baden im Licht der Abendsonne.

Alex Spichale

Eines möchte das junge Paar gleich zu Beginn ihrer Geschichte betonen: «Uns ist schon klar, dass jeder Spitalpatient mit der Haltung ins Spital geht, er sei in diesem Moment der Wichtigste und alles müsse sich um ihn drehen», sagen Martina und Karl, die ihre richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen wollen.

Die beiden sind aber der Meinung, dass in ihrem Fall zu viel einfach schiefgelaufen sei im Kantonsspital Baden (KSB). Und sie sind auch überzeugt, dass es bestimmt auch schon anderen Patienten ähnlich ergangen ist wie ihnen, weshalb die Geschichte in die Zeitung gehöre.

Folgendes trug sich vor rund drei Wochen zu. Martina ist im 7. Monat schwanger. Zurück aus den Ferien, erkranken sie, Karl und der knapp zweijährige Hensel an einer üblen Sommergrippe.

Damit nicht genug. Auf dem Bauch von Martina bildet sich ein roter Ausschlag. «Ich war in Sorge um das ungeborene Kind; was, wenn ich an einer gefährlichen Krankheit erkrankt bin?»

Weil der Hausarzt auf die Schnelle keinen freien Termin hatte, gelangten sie telefonisch an die Notfall-Praxis des KSB. Mit einer Gynäkologin verbunden, erklärte Martina, dass sie am nächsten Tag ohnehin einen Termin bei ihrer Gynäkologin habe und sie deshalb – in Anbetracht, dass die ganze Familie unter der Grippe litt – nur eine medizinische Untersuchung des Ausschlags am Bauch wünsche.

«Die Gynäkologin fand dies ebenfalls sinnvoll, weshalb sie uns riet, wir sollten bei der Notfall-Aufnahme im KSB betonen, dass wir lediglich eine medizinische und keine gynäkologische Untersuchung wollen», erinnert sich Martina.

Beim KSB angekommen – Karl und Hensel waren ebenfalls dabei – wurde die Familie trotzdem in die Geburtshilfe verwiesen, «obwohl ich am Empfang mehrmals darauf hingewiesen habe, mich nur medizinisch untersuchen lassen zu wollen», sagt Martina.

In der Geburtenabteilung habe sie den Wunsch wiederholt, fand aber auch dort kein Gehör. «Vielmehr meinte die Ärztin, eine Untersuchung wäre gut und ich könnte mir dann die Untersuchung am nächsten Tag bei der Gynäkologin sparen.»

Irgendwann habe sie es dann aufgegeben und die Ultraschall-Untersuchung über sich ergehen lassen. «Nach der Untersuchung schickte man uns in ein fensterloses Zimmer, wo ich fast drei Stunden auf die Ärztin warten musste, die meinen Bauch untersuchte.»

Diese Untersuchung habe dann rund zehn Minuten gedauert. «Endlich, nach knapp fünf Stunden im Spital konnten wir nach Hause gehen; wir waren total am Ende», so Martina.

Drei Dinge stören sie besonders:

  • 1. Die missverständliche Information der Gynäkologin am Telefon, wonach man beim Empfang betonen solle, man wolle nur eine medizinische Untersuchung.
  • 2. Die Missachtung des mehrfach geäusserten Wunsches, sich nur medizinisch untersuchen zu lassen.
  • Und 3. in der Folge daraus in einer Untersuchungsschlaufe zu landen, die schliesslich zu einem fünfstündigen Aufenthalt im KSB führte. «Es kann doch nicht sein, dass Patientenwünsche missachtet werden und Untersuchungen durchgeführt werden, die man gar nicht will – kein Wunder steigen die Gesundheitskosten immer weiter an», nervt sich Martina noch heute.

Das KSB nimmt wie folgt schriftlich Stellung: «Es gibt eine interne Richtlinie, die ab einem gewissen Schwangerschaftsalter eine Beurteilung und Überwachung auf der Gebärabteilung vorsieht.»

Dies deshalb, da eine ganze Reihe von Erkrankungen, die nicht unmittelbar mit der Schwangerschaft zu tun haben müssten, eine Schwangerschaft ungünstig beeinflussen könnten. Selbstkritisch heisst es aber auch: «Diese Richtlinie hätte man allerdings erklären können.»

Und: Eine Richtlinie sei kein Gesetz, und auf den expliziten Wunsch der Patientin hin, hätte nach Aufklärung auch nur eine medizinische Beurteilung erfolgen können.

«Ich werde dies in unseren Richtlinien in Absprache mit der Notfallstation entsprechend anpassen, damit künftig klar ist, dass der Patientenwille und -autonomie selbstverständlich Vorrang haben», schreibt Leonhard Schäffer, der Chefarzt der Geburtshilfe.

Weiter betont das KSB: «Die langen Wartezeiten sind natürlich sehr bedauerlich, liessen sich an diesem Tag aber nicht vermeiden.» Und: «Zusammenfassend kann auch festgehalten werden, dass die Gynäkologin bereits am Telefon über das übliche Vorgehen umfassender hätte informieren können.»