Baden
Wie gross wird die Sicherheit am Schulhausplatz wirklich geschrieben?

Bei der Grossbaustelle am Schulhausplatz wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zum Politikum.

Roman Huber
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Die Frage steht jetzt auch politisch im Raum, wie weit Personen in den Fahrzeugen oder auf dem Velo durch Last am Kranhaken gefährdet sind.

Die Frage steht jetzt auch politisch im Raum, wie weit Personen in den Fahrzeugen oder auf dem Velo durch Last am Kranhaken gefährdet sind.

Roman Huber

Der Badener FDP-Einwohnerrat Mark Füllemann beobachtete bei der Baustelle am Schulhausplatz, wie der Kran beim Bezirksgebäude drei grosse Rohre in die Lüfte gehoben habe. Dann habe er sich gedreht, sodass die Last über die Neuenhoferstrasse hinweg geschwenkt worden sei, während darunter Fahrzeuge vor dem Rotlicht gewartet hätten. «Ich selbst stand mit dem Auto in der Gegenrichtung auf der Spur Richtung Mellingerstrasse. Die Fahrzeugkolonne neben mir Richtung Neuenhof erhielt grünes Licht und setzte sich in Bewegung, wobei sie unter der hängenden Last hindurchfuhr», beschreibt Füllemann die Situation.

Jetzt will er mit einer Anfrage vom Stadtrat wissen, ob die Sicherheitsregeln eingehalten werde. Damit gelangt das Thema Sicherheit für die Öffentlichkeit nach über einem Jahr Bauzeit am Schulhausplatz auf das politische Parkett.

Lasten über fahrende Autos

Während der ersten Bauphase musste die Neuenhoferstrasse mit einem Schutztunnel gesichert werden, weil regelmässig Lasten über die Strasse gingen. Gesamtprojektleiter Marcel Voser weist darauf hin, dass es nur noch zu wenigen Lastüberführungen über die Neuenhoferstrasse respektive über die befahrene Kreuzung komme. Je nach Blickwinkel könne auch die Sicht täuschen, stellt Voser die Beobachtungen von Füllemann infrage.

Ein längerer Augenschein vor Ort ergab folgendes Bild: Die beiden Kräne bedienen vorwiegend ihre Baufelder, sodass die Lasten am Kran in der Regel nicht über den rollenden oder den stehenden Verkehr gehoben werden. Doch zwischendurch müssen Material oder Gerätschaften auch über die Strasse respektive die Kreuzung hinweggeschwenkt werden. Dem Kranführer ist es nicht möglich, das immer genau dann zu tun, wenn der Verkehr steht und sich kein Fahrzeug unter der Last befindet. Das bestätigt der Kranführer selber, hält aber fest, dass weder Beton noch sonstige Risikolasten über die Strasse geführt würden.

Baustellenchef Otmar Burchia ist sich aufgrund seiner Erfahrung heikler Situationen bewusst: «Wir treffen sämtliche Vorkehrungen, damit nichts passiert. Alle Bauarbeiter werden regelmässig punkto Sicherheit geschult und sind sich ihrer Verantwortung bewusst.» Doch Burchia bleibt realistisch: «Bei einer Grossbaustelle im städtischen Gebiet wie hier, wo der Verkehr zu funktionieren hat und so viele Menschen daran vorbeigeführt werden müssen, bleibt ein Restrisiko immer bestehen.» Wollte man dieses ausschliessen, so hätten die Fahrzeuglenker lange Staus und die Passanten grosse Umwege in Kauf zu nehmen. «Und das ist nicht im Interesse der Bauherrschaft», sagt Burchia.

Wie lauten die Sicherheitsregeln?

Füllemann war in seiner beruflichen Tätigkeit zuständig für die Arbeitssicherheit von Holcim. Er erklärt: «Ich hätte nicht zulassen dürfen, dass sich Personen unter einer hängenden Last bewegen, auch nicht in Fahrzeugen.» Seine Rückfragen bei der Suva habe ergeben, dass die von ihm geschilderte Situation den geltenden Sicherheitsregeln widersprechen würde. Die korrekte Vorgehensweise verlange eine Verkehrsregelung, die sicherstelle, dass sich zu keinem Zeitpunkt Personen oder Fahrzeuge mit Personen unter hängenden Lasten befinden würden.

Auf Nachfrage präzisiert die Suva ihre Aussagen wie folgt: Für einen sicheren Betrieb gebe es gemäss Kranverordnung und Ekas-Richtlinie 6511 verschiedene Bestimmungen. «Ein wichtiger Punkt ist das richtige Anschlagen (Anbinden) von Lasten», erklärt Serkan Isik von der Suva. «Besonders wichtig sind die Ausbildung der Kranführer, regelmässige Kontrolle und Instandhaltung der Kräne sowie richtiges Anschlagen von Lasten.»

Der Blick in die Kranverordnung zeigt: Es gibt keinerlei Bestimmungen darüber, was das Hieven von Lasten über Fahrzeuge oder Personen einschränkt. Einzig: Die Lasten müssen so befestigt werden, dass keine Gefahr besteht. Die beiden weiteren Punkte von Artikel 6 lauten denn: 2) Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel müssen für den jeweiligen Transport geeignet und in betriebssicherem Zustand sein. Und: 3) Personen, die Lasten anschlagen, sind zu dieser Arbeit anzuleiten.