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Ein Badener Anwohner filmte Menschen beim öffentlichen Urinieren in seinem Hauseingang und stellte die Aufnahmen ins Internet. Gegenüber dem Regionalsender Tele M1 hat der Betreiber der Seite nun seine Identität bekannt gegeben. Ein Rechtsexperte klärt, ob sich dieser mit seinem Vorgehen strafbar gemacht hat.
Stephan Hafner hat genug davon, dass Woche für Woche Leute in seinen Hauseingang pinkeln. Kurzerhand hat er dort eine Überwachungskamera installiert und stellt die Aufnahmen der Wildpinkler ins Internet (die AZ berichtete).
In der Nachrichtensendung «Aktuell» auf Tele M1 zeigt sich Hafner nun erstmals auch vor der Kamera. Er erklärt: «Die Sache ist einfach extrem mühsam.» Man müsse nicht nur fast jeden Morgen den Hauseingang putzen. Auch für Passanten, die dort ins Schaufenster der Läden blicken wollen, sei der Uringestank ein Graus. «Irgendwann war klar», so der 44-Jährige, «es gibt keine andere Lösung mehr.»
Problematisch für Hafner: nicht nur die Wildpinklerei ist illegal. Auch das Zurschaustellen der ertappten Jugendlichen im Internet ist juristisch heikel und kann gar eine Nötigung darstellen. Denn auf der Webseite von Hafner wird von den Urin-Sündern ein Entschuldigungsschreiben und eine Spende von 100 Franken an eine wohltätige Organisation verlangt.
Rechtsanwalt Simon Bloch erklärt im Videointerview mit Tele M1: «Weil er die Entfernung der Videos an Voraussetzungen knüpft, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.» Diese sei keine Bagatelle sondern ein Offizialdelikt, das im schlimmsten Fall mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird.
Dies ist Hafner bewusst, der Informatiker glaube allerdings ans Schweizer Rechtssystem. «Ich glaube, wenn mich ein Richter deswegen verurteilt, dass er mir auch eine Lösung anbietet, wie ich mein Problem lösen kann», erklärt er und fügt an: «Das ist es mir wert.» (luk)