Wohlenschwil
Änderung des Abfallreglements und Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung

Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Wohlenschwils werden an der Gemeindeversammlung diverse überarbeitete Reglemente zur Genehmigung vorgelegt. Ein Schwerpunkt bei der Teilrevision der BNO ist die gesetzliche Umsetzung der Gewässerräume.

Andreas Fretz
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Auch entlang des Laubisbachs sind Parzellen und Gebäude vom neuen Gewässerraum betroffen.

Auch entlang des Laubisbachs sind Parzellen und Gebäude vom neuen Gewässerraum betroffen.

Bild: Alexander Wagner

Der Gemeinderat schreibt von einem «fantastischen Ergebnis»: Die Rechnung 2022 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Plus von rund 588’000 Franken ab. Budgetiert war ein Minus von 147’200 Franken. Während andere Gemeinden Schulden anhäufen, weist die Einwohnergemeinde Wohlenschwil per Ende 2022 ein Nettovermögen von rund 800 Franken pro Einwohner aus.

Die Rechnung ist an der Gemeindeversammlung am Mittwoch (20 Uhr, Halle blau) traktandiert. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden überdies diverse überarbeitete Reglemente zur Genehmigung vorgelegt. So das Wasser- und Abwasserreglement, das Strassenreglement, das EW-Reglement, das Erschliessungsfinanzierungs- und das Abfallreglement sowie der Verkehrsrichtplan.

Auflagen bei Abbruch und Neubau

Ein weiteres Traktandum beschäftigt sich mit der Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung. Ein Themenschwerpunkt bei der Teilrevision ist die gesetzliche Umsetzung der Gewässerräume. Die neuen Gewässerräume haben Auswirkungen auf verschiedene Liegenschaften, unter anderem auf Teile der Liegenschaften entlang des Höhlebachs, des Laubisbachs und des Eichstelbachs. Hier müssen bei Abbruch und Neubau teilweise Auflagen eingehalten werden.

Beim Franzosengraben wurde der neue Bachverlauf als Grundlage für die Ausscheidung des Gewässerraums übernommen. Mit der Übernahme des kantonalen Rechts ändern sich auch Messweisen – etwa bei der Höhenangabe von Gebäuden. Hier gilt neu statt der Gebäudehöhe die Fassadenhöhe, anstelle der Firsthöhe wird neu eine Gesamthöhe am höchsten Punkt der Dachkonstruktion festgelegt.

In seinem Fazit kommt der Gemeinderat zum Schluss: «Insgesamt entsteht durch die neue Festlegung des Gewässerraums in Wohlenschwil für keine Liegenschaft ein so grosser Nachteil, dass dieser nicht verhältnismässig wäre. Dem Schutz der Gewässer ist ein hohes Interesse beizumessen und private Parzellen werden in Wohlenschwil durch den Gewässerraum nicht übermässig beeinträchtigt.»