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Der Gemeinderat beerdigt das Projekt der Aushubdeponie noch nicht – und will der Betreiberin Dereba AG die Möglichkeit einräumen, das Projekt zu verbessern. Gegner stehen dem allerdings kritisch gegenüber. Wie geht es nun weiter?
Der Widerstand war massiv: Rund 3150 ablehnende Eingaben gingen zur Vernehmlassung des Kantons zur Aushubdeponie Steindler ein. Dieser wollte den Standort im kantonalen Richtplan eintragen. Doch die Chancen dafür sind nun markant gesunken. Der Gemeinderat Würenlos sistiert nämlich das Projekt bis auf weiteres. Am Donnerstag teilt er mit:
«Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die erforderliche Zonenplanänderung von der Gemeindeversammlung abgelehnt würde.»
Walter Schneider, Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Würenlos, bestätigt diese Einschätzung: «Wir hätten uns stark gemacht für eine Ablehnung.» Der Verein hatte mit einer Petition gegen die Deponie mobil gemacht.
1060 der ablehnenden Eingaben zur Vernehmlassung kamen allein aus dem 6530-Einwohner-Dorf Würenlos – das war also fast jeder sechste Einwohner.
Gegner hatten moniert, dass mit dem Projekt ein Naherholungsgebiet zerstört, dass der geplante Deponiekörper nur mangelhaft in die Landschaft eingegliedert und dass es zu einem zusätzlichen Lastwagenverkehr in Würenlos, aber auch auf der schon stark belasteten Kantonsstrasse im Furttal kommen würde. «Das Schlimmste wären die Bachverlegung und der starke Mehrverkehr der Lastwagen gewesen», sagt Walter Schneider.
Der Gemeinderat Würenlos und der Planungsverband Baden Regio hatten dem Kanton im Mai 2018 die Eintragung in den kantonalen Richtplan beantragt. Ein halbes Jahr später wurde die Bevölkerung informiert. Dieser Umstand sorgte für Unmut bei Einwohnern. Der Standort der Deponie befindet sich an der Zürcher Kantonsgrenze. Aus der Nachbargemeinde Otelfingen ist der Widerstand massiv. Dessen Gemeinderat erfuhr zuerst über einen inoffiziellen Kanal vom Projekt quasi vor seiner Haustüre, was ihn verärgerte.
Der Gemeinderat schlägt die Türe für die Deponie-Betreiberin Dereba AG allerdings noch nicht vollends zu. Gelinge es ihr, das Vorhaben dank einem Mediationsverfahren mit den Gegnern anzupassen, so dass es mehrheitsfähig werde, dann sei für den Gemeinderat eine Fortsetzung des Verfahrens denkbar. Urs Meier, Verwaltungsratspräsident der Dereba AG, sagt in einer ersten kurzen Stellungnahme:
«Selbstverständlich wollen wir eine Mediation lancieren.»
Der Gemeinderat weist zudem auf eine Alternative für die Aushubdeponie hin und nennt das Gebiet «Gchütt», das vor einigen Jahren als potenzieller Deponiestandort untersucht worden ist. Gemeindeammann Anton Möckel bestätigt, dass auch dort die Problemfelder Verkehr und Naturschutz bestehen. «Eine Deponie hier wäre noch tragbar», findet er. Und ergänzt:
«Der Kanton müsste das Lägernschutzdekret anpassen.»
Der Gemeinderat sei nicht grundsätzlich gegen Deponien. «Irgendwo müssen diese ja hinkommen», so Möckel.
Verständnis für die Sistierung zeigen sowohl Simone Britschgi, Sprecherin des kantonale Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), sowie Roland Kuster, Präsident des Planungsverbandes Baden Regio. «Es wäre schwierig, den Richtplaneintrag durchzubringen und noch schwieriger die anschliessend erforderliche Änderung der kommunalen Nutzungsplanung sowie das Baugesuch», sagt er.
Beide wollen das Projekt aber noch nicht beerdigen. Kuster sagt:
«Wie es weiter geht, ist noch völlig offen. Im Gespräch nach Lösungen zu suchen, ist sicherlich einen Versuch wert.»
Britschgi führt an: «Der Entscheid nimmt die Mitwirkungsergebnisse auf und ist ein Zwischenentscheid, der Raum für weitere Abklärungen und Gespräche offenlässt.»
Anders tönt es in der Zürcher Nachbargemeinde Otelfingen. «Die Sistierung ist für uns nur ein Teilerfolg», sagt Gemeinderat Reto Dürler, der auch für die IG Aushubdeponie Steindler/Teufermoos Nein Stellung nimmt. «Dass der Gemeinderat Würenlos sich nicht definitiv gegen die Deponie ausspricht, ist eine Enttäuschung und unverständlich.» Selbst für ein Mediationsverfahren kann er sich nicht erwärmen:
«Wir sehen keinen Grund, von unserem Standpunkt abzurücken – der Standort bleibt ja derselbe.»
Und was sagt der Kanton zur Alternative «Gchütt»? BVU-Sprecherin Simone Britschgi: «In diesem Gebiet stünde das Interesse an einer Deponie dem Lägernschutzdekret und somit dem gesetzlich verankerten kantonalen Natur- und Landschaftsschutz gegenüber. Dies spricht gegen eine Aussicht auf Erfolg.»
Eine Anpassung des Lägernschutzdekrets sei zwar denkbar. Es könnte aber auch «mit Einsprachen und Beschwerden angefochten werden», so Britschgi weiter. Das Richtplanverfahren dürfte deshalb erheblich länger dauern als im Normfall, was erfahrungsgemäss etwa ein Jahr sei. «Im Verfahren wäre unter anderem nachzuweisen, dass es keine anderen Standorte ausserhalb dieses Schutzgebietes gibt.»