Ein illegal in der Schweiz lebender Ausländer wollte seine Schweizer Freundin heiraten – und stiess auf Widerstand. In Mellingen kriegte er einfach keinen Heiratstermin. Und Ende 2010 wurde es Asylbewerbern verboten, zu heiraten.
Etwas stimmt nicht, dachten Ellen und Alwin*. Am 16. April 2010 hatten sie bei der Gemeinde Mellingen ein Ehevorbereitungsverfahren eingeleitet und zwei Monate später alle ihre Dokumente abgegeben. Danach warteten sie vergeblich auf einen Heiratstermin.
Alwin war Asylbewerber. Kurz nachdem er seinen Ehewunsch bei der Gemeinde angemeldet hatte, wurde sein Asylantrag abgelehnt. Er musste ausreisen, was er aber nicht tat. Ab jetzt war er illegal in der Schweiz. Alwin traute sich kaum mehr aus der Wohnung («Der Sonntag» vom 29. Mai 2011). Er hielt die Fensterläden verschlossen, rauchte eine Marlboro nach der anderen und konnte nicht schlafen. Am Computer lernte er für die theoretische Autoprüfung, die er irgendwann machen wollte, und büffelte deutsche Grammatik. «Ohne den Computer hätte ich den Verstand verloren», sagt Alwin heute.
Kein Trauungstermin
Ellens Mutter ging im September zur Gemeinde, um dort Druck zu machen. Gemäss der Mutter sagte der Zivilstandsbeamte, er werde Alwin bei der Polizei melden, da er illegal im Land sei. «Ende Oktober schrieb der Zivilstandsbeamte einen Brief, in dem er uns mitteilte, dass Alwins Wohnsitzbescheinigung nicht aktuell sei», sagt Ellen. Das Paar schaltete einen Anwalt ein.
Anwalt Ismet Bardakci schrieb an den Zivilstandsbeamten: Alwins Wohnsitzbescheinigung sei sehr wohl noch gültig. Trotzdem bekamen Alwin und Ellen bis Dezember keinen Trauungstermin. Am 1. Januar 2011 trat dann ein neues Gesetz in Kraft, das illegal in der Schweiz lebenden Ausländern die Heirat verbietet. Alwin sagt: «An seinem zweiten Arbeitstag im neuen Jahr schrieb mir der Beamte und sagte, dass die Heirat jetzt nicht mehr möglich sei.»
«Bewusst in die Länge gezogen»
Für den Anwalt ist der Fall klar: «Das Ehevorbereitungsverfahren wurde bewusst in die Länge gezogen, damit die Trauung nicht im Jahr 2010 stattfinden konnte.» Dies schrieb er auch an die Gemeinde. «Sie können nicht ernsthaft behaupten, dass eine Eheschliessung bei Ihrer Amtsstelle acht bis neun Monate dauert», steht im Brief, der dem «Sonntag» vorliegt. Diese Vorgehensweise verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben sowie das in der Schweiz geltende Recht auf Eheschliessung.
Eine Umfrage des «Sonntags» bei den regionalen Zivilstandesämtern in Aarau, Baden, Wohlen und Rheinfelden hat ergeben, dass das Ehevorbereitungsverfahren gemäss dem alten Recht rund vier Wochen dauerte, wenn alle Dokumente einer illegal in der Schweiz lebenden Person vorhanden waren. «Leider ist es aber so, dass viele Gemeinden den Prozess in die Länge ziehen», so Bardakci.
Beschwerde an den Kanton
Der Anwalt schrieb eine Beschwerde an den Kanton betreffend Verweigerung der Trauung. Auch diese Beschwerde liegt dem «Sonntag» vor. «Die Gemeinde Mellingen ist absichtlich untätig geblieben, damit die Trauung einige Monate später verweigert werden kann», schrieb Bardakci.
Der Leiter des Zivilstandsamtes nimmt zu den Vorwürfen keine Stellung. «Alles, was ich dazu sagen kann, ist, dass wir die Ehevorbereitung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben», sagt der Beamte auf Anfrage. Welche Gründe die Verzögerung verursachten und wo genau die Probleme lagen, erklärt er nicht.
Wohnung nicht verlassen
Ende 2010 hatte Alwin seit sechs Monaten die Wohnung nicht verlassen. Auch das Telefon nahm er nicht mehr ab, denn «jeder könnte mich verraten», dachte er. Ellen besorgte ihm eine neue Simkarte. «Je weniger Leute von mir wussten, desto geringer die Chance, dass ich gefunden werde», so Alwin. Kurz darauf bekam er einen Hautausschlag, bei dem sich auf dem ganzen Körper schwarze Flecken bildeten. Ellens Mutter war besorgt. Sie ging zu ihrem Arzt, beschrieb die Symptome und besorgte Medikamente.
Im Mai 2011 reichte er einen zweiten Asylantrag ein. Er bekam wieder eine Aufenthaltsbewilligung und konnte sich legal in der Schweiz aufhalten. Im folgenden Sommer heiratete er in Mellingen. «Das war ein guter Tag», sagt Alwin. Er habe endlich wieder aus der Wohnung gehen können nach mittlerweile rund einem Jahr hinter geschlossenen Türen und Fensterläden. Vor einigen Tagen bekam er seinen Ausländerausweis zugeschickt.
«Mit der Heirat wurde die Beschwerde an den Kanton gegenstandslos», sagt Bardakci. Der Kanton übernahm die Anwaltskosten. «Das tut er nur dann, wenn er zum Schluss kommt, dass die Beschwerde vor Gericht gutgeheissen worden wäre. Der Kanton hätte nie bezahlt, falls die Beschwerde aussichtslos gewesen wäre», so Bardakci.
*Namen von der Redaktion geändert.