Baden
«Zankereien» vor Gericht: Wenn der Nachbar zum Erzfeind wird

Zwei Ehepaare liegen sich seit Jahren in den Haaren. Nun haben sie einen Teil ihres Streits vor dem Badener Bezirksgericht ausgetragen.

David Rutschmann
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Das Bezirksgericht am Schulhausplatz Baden.

Das Bezirksgericht am Schulhausplatz Baden.

Walter Schwager

Martin (alle Namen von der Redaktion geändert) war sichtlich frustriert. Dass er an diesem Tag vor Gericht sitzen musste, schien ihn selbst zu betrüben. Schon seit Jahren pflegt der Familienvater einen Streit mit dem Ehepaar von nebenan. Die privaten Querelen hatten sich mit der Zeit hochgeschaukelt, wiederholt soll die Polizei involviert gewesen sein. Nun wollten Martin und seine Frau die Untaten der Nachbarn gerichtlich festhalten. Gerda und Robert, beide in ihren 70ern, durften sich wegen sechs verschiedener Anklagepunkte vor dem Bezirksgericht in Baden verantworten.

Vor rund einem Jahr befand sich Martins Sohn, Nico, auf dem Heimweg, als ihm Gerda auf einem Privatweg, der über ihr Grundstück führte, absichtlich mit einer Gartenschaufel den Weg versperrt haben soll. Als der 14-Jährige kurz darauf auf einem anderen Weg nach Hause gehen wollte, soll sich ihm Gerda abermals in den Weg gestellt und mit einer Gartenschere Stichbewegungen in seine Richtung angedeutet haben. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Nötigung und Drohung.

Gerda selbst wollte sich im Gerichtssaal nicht zu den Vorwürfen äussern; ihr Anwalt Patrick Bürgi schilderte das Erlebnis dennoch aus ihrer Sicht: So soll sie lediglich die Äste geschnitten haben, die weiteren Vorwürfe seien «aus der Luft gegriffen». Sie habe mit einer Nachbarin geredet, als Nico mit dem Familienhund vorbeilief. Mehr noch: Er habe sich umgedreht und den knurrenden Hund auf die beiden gerichtet. Gerda derweil will die Gartenschere zwar in der Hand gehalten, aber damit nicht gestikuliert haben. Die Nachbarin habe diese Schilderung vor der Polizei bestätigt.

Beschimpfung, Nötigung, Bedrohung und noch mehr

Ein zweiter Vorfall spielte sich einen Monat später ab: Martin erblickte Robert, wie er mit dem Handy dessen Auto fotografierte. Anklagepunkte: Hausfriedensbruch und Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Robert erläuterte, dass das Auto den Weg versperrt habe, das wollte er dokumentieren. Martin hingegen erklärte, dass er das Auto nicht anders parken könne und Robert sowieso wiederholt ungefragt das Grundstück und die Kinder fotografiere.

Gemäss Roberts Darstellung soll Martin ihm anschliessend das Handy aus der Hand geschlagen und angefangen haben, ihn zu filmen. Dem Gericht lag das Video vor, welches das weitere Vorgehen zeigt. Martin forderte Robert mehrfach auf, das Grundstück zu verlassen. Auch Gerda kam hinzu. Sie sagte, «der Typ ist krank» und er gehöre «auf Königsfelden». Martin zeigte sie deswegen der Beschimpfung an. Richter Peter Rüegg hielt Martin entgegen, dass er im Video durchaus auch provozierend auftrete. Ausserdem hätte er auch quittiert: «Mich würden sie in Königsfelden wieder gehen lassen, aber dich würden sie behalten.»

Das Video zeigt, wie Gerda das Gartentor der verfeindeten Familie kraftvoll zuschlägt und dagegentritt. Im Nachgang habe sich das Tor nicht mehr richtig schliessen lassen – geringfügige Sachbeschädigung. In seiner Urteilsverkündung gestand Richter Rüegg, dass er schmunzeln musste, als er las, dass dabei ein Sachschaden von fünf Franken entstand.

«In dubio pro reo»

Er sprach das angeklagte Ehepaar letztlich, dem Plädoyer von dessen Anwalt folgend, von fast allen Anschuldigungen frei. Bedrohung und Nötigung könnten nicht einwandfrei nachgewiesen werden; der Sachschaden könne ebenfalls nicht ohne Zweifel auf Gerda zurückgeführt werden. «In dubio pro reo», im Zweifel für die Angeklagten halt. Der Hausfriedensbruch sei wegen des Wegrechts hinfällig, das für Nachbarn auf den jeweiligen Grundstücken besteht. Die Verletzung des Privatbereichs liege auch nicht vor – auf Roberts Handy fand sich kein Foto des Autos, nur das Video, welches Martin filmte.

Jenes Video dokumentierte Gerdas Beschimpfung, für welche Richter Rüegg sie zwar auch schuldig sprach. Aufgrund des provozierenden Verhaltens und der denunzierenden Antwort Martins sah er jedoch von einer Bestrafung ab. Letztlich gab sich der Richter verärgert, dass «solche Zankereien» vor Gericht behandelt werden müssen: «Das ist für mich eine betrübliche Verschwendung von Steuergeldern. Jeder vernünftige Mensch sollte jetzt überlegen, diesen Streit endlich beizulegen.»