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Ein Zugbegleiter wurde im August letzten Jahres in Baden zu Tode geschleift, weil er den Arm in der Zugtür eingeklemmt hatte. Nun liegt der Untersuchungsbericht vor.
(mma) Am 4. August 2019 war ein SBB-Zugbegleiter von einer Wagentüre eingeklemmt, mitgeschleift und tödlich verletzt worden. Der Vorfall löste eine hitzige Diskussion um die Sicherheitsmechanismen bei Zugtüren aus.
Nun liegt der Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) vor. Der Untersuchungsbericht führt den Unfall darauf zurück, dass sich die besagte Tür fälschlicherweise schloss, weil der Endschalter «Pb 7» blockiert war. Dies passierte unmittelbar nachdem der Zugchef den Türschliessbefehl erteilt hatte.
Weil der Einklemmschutz nicht funktionierte, blieb der Zugchef beim Schliessvorgang mit dem linken Arm in der Tür eingeklemmt. Der Endschalter «Pb 7» war blockiert, so wurde die Tür dem Lokführer permanent als «geschlossen» angezeigt, obwohl dies nicht der Fall war. Als die Tür-Kontrolllampe im Führerstand erloschen war, fuhr der Lokführer los. Das Unglück nahm seinen Lauf.
Der in der Tür vier des fünftletzten Wagens eingeklemmte Zugchef wurde bis Wettingen mitgeschleift und dabei tödlich verletzt.
Zum Unfall beigetragen hat laut des Schlussberichts der SUST ausserdem der Abfahrtsprozess, wonach der Zugchef per SMS eine Abfahrtserlaubnis schicken muss, bevor er in den Zug einsteigt. Ausserdem werde zu wenig Zeit für die Instandhaltungskontrolle einberechnet. Diese findet alle fünf Tage statt.
Die SUST empfiehlt angesichts der Tragödie folgende Sicherheitsvorkehrungen:
Die SBB reagieren auf den Schlussbericht der SUST mit einer Medienmitteilung. Hierin versichert sie, dass die Firma dabei sei, die Verfügungen des BAV umzusetzen. Dazu gehöre: