Bellikon
Zusatzversicherung mit 63 Jahren? Fehlanzeige

Franz Peterhans wollte bei seiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschliessen – vergeblich.

Malte Aeberli und Martin Rupf
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Franz Peterhans: «Der Brief machte mich sauer; ich denke, ich hätte eine richtige Begründung verdient.»

Franz Peterhans: «Der Brief machte mich sauer; ich denke, ich hätte eine richtige Begründung verdient.»

Zur Verfügung gestellt

«Mit 66 Jahren fängt das Leben an», sang Udo Jürgens. Franz Peterhans aus Bellikon hat andere Erfahrungen gemacht. Seit Kindertagen sei er bei der CSS Bremgarten versichert und habe nie das Gefühl gehabt, er müsse wechseln. Im Gegenteil – er wollte eine zusätzliche Police abschliessen. «Ich hatte zwar bisher die Möglichkeit, private Leistungen zu beziehen, aber der Selbstbehalt war für mich zu hoch», sagt Peterhans. Er liess sich bei der CSS Bremgarten beraten: «Der junge Mann war sehr nett und sagte mir, dass der Selbstbehalt mit einer Spitaltaggeldversicherung massiv gesenkt werden könnte.» Bei der Spitalgeldversicherung erhält der hospitalisierte Patient einen festgelegten Betrag pro Spitaltag zugesprochen. «Die zusätzlichen Kosten für die Prämien würde ich gerne zahlen», sagt Peterhans.

Kurz nach dem Gespräch bekam er Post von der CSS: «(...) Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen müssen wir die beantragte Spitaltaggeldversicherung ablehnen. Weil das Leistungsrisiko längerfristig und aus versicherungstechnischer Sicht als ungünstig eingestuft wird (...).» «Dieser Brief machte mich sauer.»

CSS: «Ganz normaler Vorgang»

Von seiner Gesundheit überzeugt, bat er seinen Hausarzt, der Versicherung einen Bericht zuzustellen, und beantragte eine Wiedererwägung. Zwei Monate später die nächste Absage, ähnlich formuliert wie die erste. Nur, dass das Leistungsrisiko nicht mehr mit «ungünstig», sondern mit «erhöht» taxiert wurde. «Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können und möchten uns an dieser Stelle für Ihre langjährige Kundentreue bedanken», schrieb die CSS weiter.

Ihn störe vor allem die Art und Weise, wie die Krankenkasse mit ihm als treuem Kunden umspringe: «Ich denke, ich hätte eine richtige Begründung verdient.» Er habe nachgebohrt. Beat Kummer von der CSS Luzern hätte ihm darauf in «kryptischen Sätzen» erklärt, die beratenden Ärzte der CSS hätten vom Abschluss dieser Zusatzversicherung mit ihm abgeraten. Der erwähnte Generalagent Beat Kummer entgegnet: «Ich kann nachvollziehen, dass Herr Peterhans bei einem Spitalbesuch als Privatpatient behandelt werden möchte. Doch bei einer Zusatzversicherung besteht im Gegensatz zur Grundversicherung keine Aufnahmepflicht. Was Herr Peterhans als Ungeheuerlichkeit taxiert, ist ein normaler Vorgang, wie ihn alle Schweizer Krankenversicherer kennen. Ich habe ihm mit der nötigen Sorgfalt ausführlich erklärt, wie die CSS zu ihrem Entscheid gekommen ist. Zu diesem steht die CSS aufgrund der vorliegenden Akten bis heute.»

Franz Peterhans hat Bronchialasthma, das nach seinen Angaben aber seit 30 Jahren mit Medikamenten im Griff. Dreimal war er bisher im Spital: eine Meniskusoperation, eine Nasenkorrektur und ein Motorradunfall. «Dennoch habe ich mit meinen 63 Jahren offenbar keine Chance mehr, bei einer Zusatzversicherung unterzukommen», sagt Peterhans erzürnt.

Den Vorwurf weist CSS-Mediensprecherin Ute Dehn vehement zurück: «Für die Aufnahme und die individuelle Beratung füllt der Kunde eine Gesundheitsdeklaration aus. Bei chronischen Leiden, bestehenden Erkrankungen oder solchen, welche zu Folgekosten führen könnten, also wenn generell ein Risiko zu Folgeerkrankungen vorliegt, werden strengere Beurteilungen vorgenommen; das ist wohl bei allen Versicherungen der Fall.» Das Alter als alleiniges Ausschlusskriterium sieht Dehn nicht: «Personen mit Erkrankungen, die abgeschlossen sind oder keine wesentlichen Risiken mehr beinhalten, können durchaus aufgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Leiden auszuschliessen.

Ab 45 Jahren wird es bereits eng

«Ehrlich gesagt: Wäre ich Geschäftsfrau, würde ich solche Gesuche aus rein ökonomischen Überlegungen auch ablehnen», sagt Versicherungsfachfrau Yvonne Blöchliger von der Patientenstelle Aargau-Solothurn. «Ab 45 Jahren», erklärt sie weiter, «ist man für eine Zusatzversicherung meistens zu alt.» Aussicht auf Erfolg habe nur, wer sich spätestens in den Dreissigern um Aufnahme bemühe. Danach werde es sehr schwer. Auch der Wechsel der Krankenkasse sei bei älteren Zusatzversicherten nicht mehr möglich. Die Chance aufgenommen zu werden, tendiere gegen null. Bei einem Wechsel könnten bestehende beziehungsweise chronische Erkrankungen ganz oder für die nächsten zehn Jahre ausgeschlossen werden.

Wie eine kurze Umfrage der az Aargauer Zeitung bei verschiedenen Krankenkassen in der Region zeigte, ist die CSS mit ihrer Praxis keineswegs allein. «Unser Alterslimit liegt bei 70 Jahren», sagt David Müller, Pressesprecher der Krankenversicherung Visana.

Aquilana: Bis 65 Jahren möglich

Auch bei den Aquilana Versicherungen in Baden mit über 44 000 Kunden kommt es hin und wieder vor, dass Anfragen für Zusatzversicherungen abschlägig beantwortet werden müssen. «Doch das geschieht eher selten», sagt Geschäftsführer Dieter Boesch auf Anfrage. «Das liegt sicher auch daran, dass man bei laut unseren Geschäftsbedingungen bis zum Alter von 65 Jahren einen Antrag auf eine Zusatzversicherung stellen kann.» Dieses Grenzalter liege bei vielen Mitbewerbern tiefer, nämlich bei 55 bis 60 Jahren. «Natürlich ist es für den Einzelnen ärgerlich, wenn er keine Aufnahme findet in der Zusatzversicherung», hat Boesch Verständnis. Doch als Krankenversicherer müsse man immer eine saubere Risikoanalyse vornehmen. «Das sind wir nicht zuletzt unseren bestehenden Versicherten schuldig.» Und was, wenn ein langjähriger Kunde anklopft, zeigt sich die Aquilana da eher kulant? Boesch: «Auch dann gelten klare Aufnahmerichtlinien und -kriterien; Ausnahmen sind sehr selten.»