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Neu erteilt nicht mehr der Einwohnerrat das Gemeindebürgerrecht, sondern der Stadtrat. Zudem wird das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB) in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Beide Vorlagen müssen am 22. November vom Volk genehmigt werden.
Nach der hitzigen Debatte über den Gesamtvorschlag 2016 am Dienstagabend wurde die Einwohnerratssitzung abgebrochen – und am Donnerstagabend wieder aufgenommen. Diesmal standen unter anderem das Lohnkonzept der Stadt Baden, das Einbürgerungsgesuch, das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB), die Richtlinien zur Public Governance der Einwohnergemeinde sowie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Stadtverwaltung auf der Traktandenliste.
Gleich zu Beginn stellte der Stadtrat den Antrag, dem Verpflichtungskredit von 230 000 Franken für die Umsetzung des Projekts «Neues Lohnkonzept in den Jahren 2016/2017» zuzustimmen. Für die meisten der anwesenden Politiker waren die hohen Kosten ein Dorn im Auge. Die CVP um Sarah Wiederkehr stellte aus diesem Grund einen Rückweisungsantrag: Man wolle nicht, dass es kein neues Lohnkonzept gebe, sondern man wolle, dass der Stadtrat dieses noch einmal überarbeite sowie detaillierte Angaben dazu mache. Diesen Rückweisungsantrag hiess der Einwohnerrat denn auch mit 25 Ja- zu 19 Nein-Stimmen gut.
Wenig zu diskutieren gab der Antrag zur Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts vom Einwohnerrat an den Stadtrat: Die Teiländerung der Gemeindeordnung der Stadt Baden wurde innert kurzer Zeit mit 43 Ja-Stimmen deutlich angenommen. Diese unterliegt jedoch dem obligatorischen Referendum und wird am 22. November vors Volk kommen.
Als es darum ging, die Richtlinien zur Public Corporate Governance der Einwohnergemeinde zu genehmigen, ging es nicht mehr so rassig zu und her. Motionär Mark Füllemann (FDP) stellte zugleich den Antrag, die vom Stadtrat ausgearbeiteten Richtlinien bei einem Paragrafen mit einem Absatz zu ergänzen. Der Einwohnerrat hielt diesen mit deutlicher Mehrheit gut. Als es um einen weiteren Paragrafen ging, der ergänzt werden sollte, waren sich die Anwesenden uneinig: Darüber abstimmen oder doch lieber zurückziehen und überarbeiten? Nach einem Timeout und einer Pause stimmte der Einwohnerrat der nachträglich modifizierten Ergänzung mit 26 Ja- zu 13 Nein-Stimmen zu. Nach insgesamt zwei Stunden und fünf Minuten folgte das entscheidende Votum: Die Richtlinien zur Public Corporate Governance der Einwohnergemeinde wurden einstimmig genehmigt.
Kurz vor 23 Uhr wurde einerseits über die Umwandlung des Regionalen Pflegezentrums Baden (RPB) in eine Aktiengesellschaft mit öffentlichen Zwecken diskutiert. Andererseits über das Abtreten von Land und Gebäude auf dem RPB-Areal an die Aktiengesellschaft. Den ersten Antrag nahm der Einwohnerrat einstimmig an. Beim zweiten Antrag stellte Sander Mallien (GLP) die Forderung, das im Eigentum des Einwohnerrats befindliche Land bloss im Baurecht zu übertragen. Die Anwesenden lehnten dies deutlich ab. Letztendlich stimmten sie mit 41 Ja- zu 2 Neinstimmen der Übertragung von Land und Gebäude an die Aktiengesellschaft zu. Genau wie die Teiländerung der Gemeindeordnung steht auch die Rechtsänderung des RPB unter dem obligatorischen Referendum.
Über die verbleibenden drei Geschäfte der Traktandenliste wird der Einwohnerrat an der Sitzung vom 8. Dezember befinden. Es handelt sich dabei um das Postulat von Stefan Häusermann (Grüne) betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Stadtverwaltung, der Anfrage Sander Malliens’ (GLP) betreffend Handhabung der Feiertagsregelung der Stadt Baden sowie seiner Anfrage betreffend der Ostaargauer Strassenentwicklung – das Nachfolgeprojekt zum Bareggtunnel.