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Nachdem der Nordmazedonier wegen unter anderem wegen Diebstahl und Körperverletzung verurteilt wurde, entzog ihm das Migrationsamt die Niederlassungsbewilligung. Dagegen wehrte er sich erfolglos.
Ein Nordmazedonier, der 2001 als 11-Jähriger in die Schweiz kam, muss das Land verlassen. Das Aargauer Migrationsamt hat seine Niederlassungsbewilligung widerrufen, nachdem er zweimal zu einer Freiheitsstrafe von 26 beziehungsweise 6 Monaten verurteilt worden war. Der Nordmazedonier wehrte sich gegen den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und zog bis vors Bundesgericht – ohne Erfolg.
Schuldig gesprochen wurde er 2014 vom Bezirksgericht Baden wegen gewerbsmässigen Diebstahls. 2017 wurde er vom Bezirksgericht Zurzach wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen.
In beiden Prozessen wurde er zudem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt, da er mit seiner acht Jahre jüngeren, damals noch minderjährigen Partnerin Sex hatte. Die Frau hat mittlerweile drei Kinder von ihm, die bei einer Pflegefamilie untergebracht sind. Sie und die Kinder haben alle einen Schweizer Pass.
Wie das Bundesgericht im Urteil schreibt, habe das Aargauer Verwaltungsgericht "in sorgfältiger Abwägung der massgeblichen öffentlichen und privaten Interessen festgehalten, es bestehe aufgrund der erheblichen Delinquenz des Beschwerdeführers ein grosses bis sehr grosses öffentliches Interesse an der Beendigung seines Aufenthalts." Dieses sei in diesem Fall stärker zu gewichten als das private Interesse.
(mbü/pz)
Urteil: 2C_879/2019